Zutrittskontrolle: Regeln für Fremdfirmen

Für Ihre Sicherheit ist es sehr wichtig zu wissen, wie Sie sich beim Betreten eines fremden Firmengeländes verhalten müssen. Immer wieder kommt es durch Unkenntnis von gewissen Verhaltensregeln im Betrieb zu Unfällen von Besuchern. Was Sie als Besucher in einem anderen Firmengelände zu beachten haben, haben wir Ihnen im folgenden Artikel zusammengefasst.

Ein Unfall ist schneller passiert, als man glaubt. Die Gefahren sind umso höher, je weniger man das Firmengelände kennt. Je nachdem, ob es sich um ernste Unfallgefahren wie zum Beispiel Explosionsgefahr handelt oder um Hygieneanforderungen. Die Kenntnis der entsprechenden Sicherheitsanweisungen im Betrieb, schütz Sie vor möglichen Unannehmlichkeiten.

Lesen Sie hier die wichtigsten Anweisungen für Ihre Sicherheit auf einem fremden Firmengelände:

Rauchverbot

Informieren Sie sich, ob es am Firmengelände ein Rauchverbot gibt. Oft gilt das am ganzen Werksgelände. Raucherzonen sind meistens gesondert gekennzeichnet.

Essen und Trinken verboten?

In verschiedenen Betrieben ist die Mitnahme von Nahrungsmitteln verboten. Das kann bestimmte Gründe haben.

Beachten Sie das Foto- und Videoverbot

In den meisten Unternehmen ist das Fotografieren und das Aufzeichnen von Filmen verboten.

Alkohol- und Drogenverbot

Grundsätzlich gilt in Betrieben ein generelles Verbot, das Gelände im alkoholisierten Zustand zu betreten, Alkohol und Drogen mitzunehmen und zu verteilen.

Sind Sie mit dem Auto im Firmengelände unterwegs?

In allen Betrieben mit Straßen und Wegen gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Beachten Sie dabei auch die Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Was tun Sie im Notfall und bei Alarm?

Wenn Sie sich während eines Alarms am Firmengelände aufhalten, so achten Sie auf die Fluchtwegkennzeichnung. Meistens führt der Fluchtweg zu einem Notafallsammelplatz oder aus dem Werksgelände hinaus. 

Tragen Sie eine Warnweste und Sicherheitsschuhe?

In vielen Betrieben ist es Pflicht, Warnwesten und Sicherheitsschuhe zu tragen. Oft kommt noch ein Gehörschutz, Kopfschutz und Augenschutz dazu.

Grundsätzlich ist es immer ratsam, sich beim Betreten eines fremden Firmengeländes über die im Betrieb üblichen Sicherheitsregeln zu informieren. Meistens werden bereits davon in Kenntnis gesetzt, wenn Sie zum Beispiel in größeren Firmen den Besucherschein ausfüllen. In kleineren Betrieben ohne Zutrittskontrolle ist es daher umso wichtiger, Augen und Ohren offenzuhalten.