Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Was tun?

Am Arbeitsplatz ungestört arbeiten zu können, darauf hat jede Frau und jeder Mann ein Recht. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommt leider sehr oft vor und ist somit ein weit verbreitetes Phänomen. Ein brisantes Thema im Bereich Arbeitsschutz! Was man unter sexueller Belästigung versteht und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.

Es gibt sehr viele Erscheinungsformen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Überwiegend werden Frauen von Männern belästigt. Jedoch kann es durchaus sein, dass auch Männer von Frauen belästigt werden oder andere Kombinationen auftreten.

Laut Statistik sind rund 80 Prozent aller Arbeitnehmer davon betroffen. Eines bleibt dabei immer gleich: Es tritt zuerst ein Schreck auf und danach folgt eine gewisse Unsicherheit. Viele Opfer haben Angst vor dem, was die anderen Leute von ihnen denken – obwohl sie das Opfer sind.

Kennen Sie die Definition von sexueller Belästigung?

Laut Gleichbehandlungsgrundsatz wird sexuelle Belästigung wie folgt definiert:

„Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist.“

Personen, welche jemanden sexuell belästigen, können durchaus Vorgesetzte, Kollegen, Kolleginnen und auch betriebsfremde Personen sein.

Woran Sie sexuelle Belästigung sofort erkennen können

1. Worte:

  • Bemerkungen, die anzüglich oder erniedrigend sind
  • Witze, welche diskriminierend und sexistisch sind
  • Wiederholte Einladungen mit sexuellen Motiven, die unerwünscht sind
  • Abwertende Namensgebung, wie zum Beispiel „Schihäschen“, „Schätzchen“ etc.
  • Unerwünschte und oft zweideutiges Sprachverhalten, E-Mails, SMS oder Briefe
  • Aufforderung zum sexuellen Verkehr

2. Gestik und Mimik:

  • Anstarren
  • Hinterher pfeifen
  • Mit den Blicken „ausziehen“
  • sexuell herabwürdigende Gesten
  • Aufhängen oder Zeigen von Darstellungen pornographischen Inhalts

3. Handlungen:

  • Unerwünschte Berührungen wie zum Beispiel grapschen, streicheln, tätscheln etc.
  • exhibitionistische Handlungen
  • Aufdrängung von Küssen
  • Erzwingen von sexuellen Handlungen
  • sexuelle Nötigung
  • Vergewaltigung

Was Sie bei sexueller Belästigung unbedingt tun müssen

Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann in unterschiedlichen Formen auftauchen. Wichtig ist es, dass man sie rechtzeitig erkennt und sofort mit Konsequenzen reagiert. Sonst sind die Folgen Ohnmacht, Hilflosigkeit, Ekel, Wut und Entwürdigung der Opfer. Sexuelle Belästigung ist kein „Kavaliersdelikt“ und muss sofort gemeldet und unterbunden werden.

Meldestellen für Sie in Ihrem Unternehmen

  • Betriebsrat Ihres Unternehmens
  • Vorgesetzter, z. B. Abteilungsleiter
  • Arbeitsschutzbeauftragter
  • Arbeitsmediziner

Externe Meldestellen und Beratung für Sie im Ernstfall

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