Richtiger Umgang mit Gefahrstoffen, Vorschriften und Tipps zur sicheren Lagerung

In vielen Betrieben müssen Gefahrstoffe gelagert werden. Deshalb sind der richtige Umgang, die richtige Lagerung und Kennzeichnung von größter Bedeutung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Gefahrstoffe richtig zu lagern. Wie Sie Gefahrenstoffe richtig lagern und welche Vorschriften und Gesetze Sie dabei einhalten müssen, erfahren Sie hier.

Grundsätzlich ist es für Ihr Unternehmen sehr wichtig, den richtigen Lieferanten und Hersteller von Lagerausstattungen für Gefahrstoffe auszuwählen. Nicht jeder Lieferant ist geeignet, Sie dabei fachgerecht zu unterstützen. Daher dürfen Anlagen zum Lagern von wassergefährdenden und brennbaren Flüssigkeiten in Deutschland nur von Fachbetrieben nach WHG §19 I ausgeführt werden.

Lieferanten von Gefahrenstofflagern und Zubehör unterliegen der ständigen Kontrolle einer unabhängigen Überwachungsgesellschaft, wie zum Beispiel dem TÜV oder DEKRA. Zusätzlich ist zur Fertigung der große Schweißnachweis gemäß DIN 18 800 erforderlich.

Für die richtige Lagerung von Gefahrenstoffen ist es für Sie äußerst wichtig, sich mit den wichtigsten Grundbegriffen vertraut zu machen. Ich habe Ihnen diese übersichtlich zusammengestellt:

Kleingebindelager

Unter einem Kleingebinde versteht man ein Gebinde, dessen Inhalt 20 Liter nicht übersteigt. Für die Kleingebindelager gibt es gemäß TRGS eine Sonderregelung. Dabei darf auf eine Auffangwanne verzichtet werden, wenn die Beseitigung bei Austreten des Gefahrstoffes im Falle einer Undichtheit mit einfachen betrieblichen Mitteln gefahrlos möglich ist.

Ein einfaches betriebliches Mittel zur Beseitigung von Leckagen ist zum Beispiel ein sogenanntes Bindemittel, welches den betreffenden Gefahrstoff bindet und somit unschädlich macht.

Gefährdungsstufen

In Abhängigkeit von der Lagermenge und der Wassergefährdungsklasse ergibt sich die Einstufung von Anlagen für die Lagerung von Gefahrstoffen in Gefährdungsstufen. Weitere Informationen erfahren Sie in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) im §20. 

Wassergefährdungsklassen (WGK)

Je nach Gefährdungspotenzial für unser Wasser werden Gefahrstoffe auch in Wassergefährdungsklassen eingeteilt.

WGK 1: schwach wassergefährdend
WGK 2: wassergefährdend
WGK 3: stark wassergefährdend

Bagatellgrenze

In der VAUwS ist auch eine Bagatellgrenze definiert. Wenn ein Lager nicht mehr als 220 Liter Lagermenge beinhaltet, fällt diese Lagermenge nicht in den Geltungsbereich der VAUwS. Jedoch ist der sogenannte Besorgnisgrundsatz und der Grundsatz für den bestmöglichen Gewässerschutz nach WHG §62 nach wie vor gültig. Dadurch werden vor allem in der Praxis vergleichbare Anforderungen gestellt.

Vorschriften und Gesetze im Umgang mit Gefahrstoffen

Wenn Sie die wichtigsten Vorschriften und Gesetze im Umgang mit Gefahrstoffen kennen, wissen Sie am besten, wie Sie sich verhalten können und was Sie tun müssen, um diese Stoffe richtig zu lagern. Wir haben Ihnen die wichtigsten hier kurz zusammengestellt: