Gefährdungsbeurteilung: welche Gefahren lauern im Büro? Teil 1

In Ihrem Büro können sehr viele Gefahren lauern, an die wir gewöhnlich gar nicht denken. Welche Merkmale muss zum Beispiel ein Gerät im Büro aufweisen, damit es nicht als gesundheitsgefährdend eingestuft wird? Grund genug, sich einmal mit dem Thema Gefährdungsbeurteilung im Büro auseinanderzusetzen. Welche Gefahren wirklich in Ihrem Büro lauern und wie Sie damit umgehen, lesen Sie im folgenden Artikel.

Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Büro durch

Ist Ihr Büro auch mit modernen elektronischen Geräten ausgestattet? Sicher stehen bei Ihnen Computer, Notebook, Drucker, Telefax, Telefon, Wireless-Modem, Mobiltelefon auf Ihren Schreibtischen. Also ist jede Menge Risiko durch Strahlung, Lärm, Ozon und andere Gefahrstoffe vorhanden. Sind diese nicht eine Gefahr für Ihre Gesundheit? Grundsätzlich sind diese Geräte nicht das Problem, jedoch wie Sie damit umgehen!

Wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung im Büro durchführen:

Wenn Sie im Büro eine Gefährdungsbeurteilung
durchführen wollen, so ist es notwendig, zuerst einmal die potentiellen
Gefahren und Risiken zu ermitteln. Wir haben Ihnen ein paar
Ansatzpunkte zusammengestellt, von denen ein gewisses Risiko ausgehen
kann:

  • Stresssituationen am Drucker oder Faxgerät: Falls etwas nicht richtig funktioniert und Sie nicht wissen, was zu tun ist, dann kann das Stress
    verursachen. Dieser kann auf Dauer krank machen. Bestehen Sie
    also darauf, auf die Geräte von einer sachkundigen Person
    geschult zu werden.
  • Strahlung und Stand-by-Betrieb: Viele Menschen denken noch immer, dass ein Gerät nur dann Strahlung abgibt, wenn es in Betrieb ist. Dem ist aber nicht so. Messungen
    bei haben ergeben, dass ein Gerät auch im Stand-by- Betrieb strahlt, da
    geringe Mengen an Strom fließen. In einem Bürogebäude sind viele
    elektronische Geräte angeschlossen daher kann das eine beträchtliche Menge an Strom verbrauchen. Schalten Sie daher Ihre Geräte immer richtig aus.
  • Achten Sie während Ihrer Gefahrenbeurteilung bei elektronischen Geräten auf die Grenzwerte: Das neue Gerät muss diese Grenzwerte unterschreiten. Achten Sie auch auf das Umweltzeichen der EU. Kaufen Sie nur strahlungsarme Geräte und Monitore: Flachbildschirme geben überhaupt keine Strahlung ab, sind flimmerfrei und augenschonend.
  • Atemgift vom Laserdrucker: Oft wird in den Sommermonaten vom bodennahen Ozon gesprochen. Dieses Atemgift verursacht Schleimhautreizungen und kann Asthmaanfälle auslösen. Im Büro wird Ozon vielfach durch Laserdrucker, Laserkopierer und Laserfaxgeräte ausgestoßen. Je älter diese Geräte sind, desto mehr Ozon wird abgegeben. Stellen Sie daher dieses Gerät in sicherer Entfernung von Ihrem Arbeitsplatz auf und schalten Sie sie immer komplett ab.
  • Feinstaub-Gefahr durch Tonerstaub: Auch der Tonerstaub von Laserdruckern kann zur Gefahr für Ihre Gesundheit werden. Dieser Feinstaub führt zur Reizung Ihrer Schleimhäute und zu Lungenproblemen. Für die Gesundheit wäre es besser auf Tintenstrahldrucker umzusteigen. Stellen Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung sicher, dass die Laserdrucker zumindest nicht in Ihrer unmittelbaren Nähe stehen.
  • Gefahrstoffe beim Tonerwechsel: Auch Toner sollten Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung beachten. Sie enthalten neben Feinstaub auch Gefahrstoffe wie Phenol, Styrol und Benzol. Diese dünsten während des Betriebes aus und können das Krebsrisiko verstärken. Deshalb lassen Sie größte Vorsicht beim Wechseln der Tonerkassetten walten. Es sollte kein Staub aufgewirbelt werden. Falls trotzdem Tonerstaub austritt, entfernen Sie diesen mit einem feuchten Tuch. Abblasen ist verboten!

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