Erste Hilfe: Ihre Pflichten als Unternehmer

Als Unternehmer sind Sie für die Organisation der Ersten Hilfe in Ihrem Betrieb verantwortlich. Sie müssen die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, damit ein Beschäftigter in Ihrem Unternehmen bei einem Arbeitsunfall sofort Erste Hilfe bekommen kann. Welche gesetzlichen Grundpflichten Sie haben, erfahren Sie hier.

Grundlegende Pflichten als Unternehmer in Hinblick auf die Erstversorgung und Erste Hilfe von im Betrieb verunfallten Personen sind in verschiedenen Gesetzen nominiert. Diese haben das Ziel, für Ihre im Unternehmen Beschäftigten und Dienstverpflichteten einen umfassenden Schutz gegen Gesundheitsgefährdungen durch und bei der Arbeit sicherzustellen.

Sie müssen Ihren Betrieb so einrichten und alle Maßnahmen treffen, dass der Schutz vor Unfällen, Vergiftungen und Erkrankungen gewährleistet ist. Zu berücksichtigen sind auch die Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitsbedingungen, Arbeitseinrichtungen, Verfahren und Arbeitsabläufe, Arbeitsplätze und das Verhalten der Beschäftigten.

Ihre Grundpflichten in Hinblick auf Erste Hilfe sind in folgenden Gesetzesbereichen nominiert:

  • Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Seemannsgesetz, Berggesetz
  • Sozialgesetz, Gesetz für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und berufsbedingte Gesundheitsgefahren.

Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes ist der Unternehmer verpflichtet, in seinem Betrieb ein Erste-Hilfe-Personal zu bestellen und die Zusammenarbeit mit außerbetrieblichen Stellen für die Versorgung von Verletzten und dem öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen.

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Gemäß BGV A1 über die „Grundsätze der Prävention“ sind unter dem dritten Abschnitt „Erste Hilfe“ sechs Grundpflichten des Unternehmers angeführt, die wir hier in abgekürzter Form wiedergeben:

  • Sie als Unternehmer haben dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Sachmittel und Personal für die Erste Hilfe zur Verfügung steht.
  • Als Unternehmer haben Sie dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine ärztliche Versorgung veranlasst wird.
  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Verletzte sachkundig transportiert werden. Im Rahmen Ihrer Möglichkeiten als Unternehmer müssen Sie darauf hinwirken, dass Ihre verunfallten Arbeitnehmer einem Durchgangsarzt vorgestellt werden; bei einer schweren Verletzung einem der von den Berufsgenossenschaften bezeichneten Krankenhäuser zugeführt werden; bei Vorliegen einer Augen-, Hals-, Nasen- oder Ohrenverletzung dem nächst-erreichbaren Arzt des entsprechenden Fachgebiets zugeführt werden, es sei denn, dass sich die Vorstellung durch eine ärztliche Erstversorgung erübrigt hat.
  • Als Unternehmer müssen Sie entsprechende Hinweise anbringen, wo, bei wem und wie ein Notruf gesetzt werden kann. Außerdem sind Hinweise auf Erste Hilfe- und Rettungseinrichtungen und heranzuziehende Ärzte anzubringen.
  • Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass jede Erste Hilfe-Leistung in Ihrem Betrieb dokumentiert und fünf Jahre verfügbar gehalten werden muss.

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