Asbestsanierung im Gebäude – was müssen Sie beachten?

Immer wieder kommt es vor, dass Sie bei Gebäudesanierungen auf Asbest stoßen können. Das gilt besonders bei älteren Bauwerken bis in die achtziger Jahre. Von Asbest ist es bekannt, dass es eine große Gefahr für Ihre Gesundheit darstellt. Deshalb gibt es spezielle Vorschriften mit dem Umgang mit Asbest. Was Sie dabei beachten müssen, das lesen Sie im folgenden Artikel.

In Gebäuden wurde früher viel Asbest eingebaut. Meistens als Dämmstoff in Mauern und in Dächern. Aber auch feuerfeste Schutzanzüge wurden früher aus Asbest hergestellt. Asbest kommt in der Natur vor und wurde früher im Bergbau gewonnen. Asbest wurde auch früher als "Wunderfaser" bezeichnet, da es vielfach positive Eigenschaften wie Feuerfestigkeit, Temperaturbeständigkeit, große Festigkeit und Säurebeständigkeit aufweist.

Die bekanntesten Gebäude, in denen früher Asbest eingebaut wurde, sind das World Trade Center in New York, der Palast der Republik in Berlin und die Uno City in Wien.

Die Gefahr von Asbestfasern
Besonders gefährlich bei Asbest sind vor allem die Asbestfasern. Werden die Fasern in die Luft freigesetzt, schweben sie unsichtbar im Gebäude herum. Werden sie eingeatmet, so gelangen sie tief in die Lunge. Normalerweise werden die meisten Partikel die in die Lunge eingeatmet werden wieder ausgeatmet oder ausgehustet. Nicht so die Asbestfasern. Diese haben kleine Widerhaken und verankern sich somit im Lungengewebe. Werden im Laufe der Zeit immer mehr Fasern eingeatmet, so sammeln sich in der Lunge immer mehr Fasern an und reizen das Lungengewebe.

Die Lunge wird durch Asbest immer mehr geschädigt
Dadurch kommt es zu einer Vernarbung, was wiederum dazu führt, dass die freie Fläche der Lungenbläschen immer kleiner wird. Es kommt zur Kurzatmigkeit und Reizung. In weiterer Folge erkrankt die betreffende Person an Asbestose, die zum Tod führt.

Asbest im Gebäude – was können Sie tun?
Wenn Sie erkennen, dass in dem zu sanierenden Gebäude Asbest ist, so gelten für die Sanierung bestimmte Richtlinien. In Deutschland und Österreich gelten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe – Asbest – TGRS 519.

Da eine Asbestsanierung sehr aufwändig ist, sei hier ein kurzer Überblick zu Ihrer Orientierung gegeben:

  1. Achtung: Beauftragen Sie immer für die Asbestsanierung ein dafür spezialisiertes Unternehmen.
  2. Hüllen Sie den Bereich, in dem Asbest entfernt werden soll, durch eine geeignete Schutzumhausung ein.
  3. Das Personal, welches zur Sanierung eingesetzt wird, muss einen für Asbest zugelassenen Schutzanzug, Sicherheitsschuhe, Handschuhe und einen Atemschutz mit Spezialfilter tragen.
  4. Zunächst wird der Asbest händisch oder mit einem Werkzeug entfernt. Dabei ist eine geeignete Absauganlage zu verwenden.
  5. Die Absauganlage muss für das Absaugen von Asbest zertifiziert und zugelassen sein. Diese Absauganlagen oder Staubsauger sind mit der Kennzeichnung "H-Asbest" versehen.
  6. Haben Sie die Asbestfasern vollständig entfernt, so behandeln Sie die verbleibende Oberfläche mit einem sogenannten Restfaserbindemittel.
  7. Danach führen Sie eine Raumluftmessung gemäß VDI-Richtlinie VDI 3492, 10/2004 durch.

Wie entsorgen Sie Asbest?
Asbest wird als "gefährlicher Abfall" eingestuft und muss gemäß der Abfallverzeichnisverordnung gekennzeichnet und entsorgt werden. Asbest darf keinesfalls auf einer Deponie entsorgt werden, sondern muss einer Abfallverwertung zugeführt werden.