Arbeitsschutz: Besondere Regelungen für schutzbedürftige Personengruppen

Alle Mittel, Maßnahmen und Methoden, die dem Schutz Ihrer Mitarbeiter vor arbeitsbedingten Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen dienen, fallen unter den Oberbegriff des Arbeitsschutzes. Arbeitsschutz hat das Ziel, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Rechtliche Vorgaben bietet das Arbeitsschutzgesetz.

Grundlegende Schutzmaßnahmen

Im Rahmen von Arbeitsschutzmaßnahmen sind seitens der Unternehmen alle Maßnahmen zu ergreifen, die nachhaltig der Vermeidung von Arbeitsunfällen dienen und Unfallfolgeschäden verringern. Grundsätzlich sind Gefahren zu eliminieren und persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen. Im Rahmen des Gesundheitsschutzes ist es Pflicht, langfristige Maßnahmen zu ergreifen, die körperliche und physische Schädigungen ausschließen.

Umsetzbar sind die gesetzlichen Grundlagen in Unternehmen durch das Arbeitsschutzmanagement. Der "allgemeine Arbeitsschutz" ist von dem "sozialen Arbeitsschutz" zu unterscheiden. Im allgemeinen Bereich sind die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter zu schützen. Das Recht gibt zwingende Dienstanweisungen und Sicherheitsvorschriften vor, die zu befolgen sind. 

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Sozialer Arbeitsschutz: Schutzbedürftige Personen

Unter dem Begriff des "sozialen Arbeitsschutzes" fallen Themen wie Arbeitszeiten oder Kündigungsschutz. Der soziale Arbeitsschutz dient dazu, besonders schutzbedürftigen Personen oder Berufsgruppen besonders zu schützen. Besonders schutzbedürftige Personengruppen sind Schwangere oder Jugendliche. 

Jugendarbeitsschutz

Maßgebliche Gesetzesvorgabe ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG). Mitarbeiter zwischen 15 und 18 Jahren werden durch das Jugendarbeitsschutzgesetz vor körperlicher und seelischer Überarbeitung geschützt. Grundsätzlich dürfen Jugendliche nicht mehr als fünf Tage pro Woche arbeiten. Die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt acht Stunden. Wöchentlich dürfen Jugendliche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten.

Generell sind Wochenenden und Feiertage arbeitsfrei. Vor dem Beschäftigungsbeginn sind Jugendliche bezüglich der Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären. Zudem ist der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zu erbringen. Akkordarbeiten und Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen sind für Jugendliche untersagt. Auch Arbeiten bei extremen Umgebungsbedingungen sind für Jugendliche verboten.

Schwangerschaft: Besondere Rechte

Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, haben Frauen die Pflicht, diese dem Arbeitgeber zu melden, denn schwangere Frauen unterliegen in der Arbeitswelt einem besonderen Schutz. Das Mutterschutzgesetz regelt die Schutzrechte der Schwangeren. Die Schutzrechte gelten auch für Auszubildende oder 400-Euro-Kräfte. Nachtarbeit, Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit dürfen von Schwangeren nicht gefordert werden. Im Mutterschutz profitieren Frauen von Lohnerhöhungen und haben ein Recht auf das 13. Monatsgehalt.

Unternehmen müssen einen Ruheraum für Schwangere einrichten, der die Erholung der Arbeitnehmerinnen ermöglicht. Maximal dürfen Schwangere 8,5 Stunden täglich arbeiten. Sie sind als Arbeitgeber auch an diese rechtlichen Vorgaben gebunden, wenn die Schwangere freiwillig mehr arbeiten möchte. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten behördlichen Genehmigung.

Fließband- und Akkordarbeit sind ebenso verboten, wie schwere körperliche Arbeiten oder Arbeiten mit Chemikalien, Strahlen oder Krankheitserregern. Ab dem fünften Monat dürfen Schwangere nicht mehr länger als vier Stunden stehend arbeiten. Falls eine Schwangere Ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben darf, ist das volle Gehalt zu zahlen.