Arbeitsschutz bei Asbest: Sanierung von asbestbelasteten Gebäuden

Die Zeit heilt alle Wunden. Dieses Sprichwort trifft sicher nicht bei Asbest zu. Im Gegenteil! Asbest wird bis heute aus dem Ausland importiert, obwohl es schon seit Ende der Siebziger Jahre in Deutschland, Österreich und der Schweiz verboten ist. Grund genug das Thema Asbest und Arbeitsschutz nicht aus den Augen zu verlieren. Hier erfahren Sie mehr.

Berichte über importierten Asbest aus Kanada und Asien rücken das Thema Asbest wieder in den Fokus von Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Dabei müssen Sie beachten, dass Asbest nicht nur in chinesischen Thermoskannen enthalten ist! Auch in Europa ist Asbest noch immer in unseren Gebäuden versteckt.

Asbest ist eine Faser die Krebs erregend ist. Diese führt zu Lungenkrebs und der Berufskrankheit Asbestose. Jährlich sterben daran weltweit hunderttausende Menschen. Mehr über die Asbest-Arten und gesundheitsschädigende Wirkung erfahren Sie in unserem Artikel Staub: Gefahr durch Asbest.

Bei der Sanierung von schwachgebundenem Asbest sind die Gesundheitsgefahren wesentlich höher als beim Rückbau von Asbestzement, da die Freisetzung der schädlichen Asbestfasern in die Umgebung viel schneller erfolgt.

In folgenden Bauelementen kann noch immer Asbest enthalten sein:

  • Asbesthaltige Spritzbelege
    auf Trägern, Fassadenelementen, Zwischenböden, Decken Verschalungen, Brandabschottungen, elektrischen Anlagen und im Inneren von Lüftungskanälen
  • Asbestgewebe
    als Dichtungsmaterial von Türen, Klappen in Heizungs- und Lüftungskanälen und Kaminen. Sowie als Füllmaterial von Dehnfugen.
  • Asbesthaltige Gipse und Verputze
    Isolationsputze, Rohrleitungsisolationen und Liftschächte
  • Asbestleichtbauplatten
    Brandschutzverkleidungen, Baukonstruktionen, Abdeckungen, Elektroinstallationen
  • Asbesthaltige Wand- und Bodenbeläge
    in Bodenbelagsplatten, Flex-Patten, PVC-Bodenbelagsbahnen und Wandbeläge aus Cushion-Vinyl
  • Asbestzement
    Bauteile wie zum Beispiel Dachplatten, Fassadenelemente, Haus- Innenseite von Dachkonstruktionen, Rohre, Kabelkanäle, Lüftungskanäle, Verkleidung von Brandschutztüren. Sogar Blumenkästen, Wannen, Tröge, Gartenmöbel und Beton- Tischtennisplatten können Asbestzement enthalten.

So gehen Sie bei der Entfernung von Asbest vor:

  1. Wenn Sie den Verdacht haben, dass sich in Ihrem Gebäude Asbest befindet, so lassen Sie es von einem Sachverständigen oder Ihrer örtlichen Behörde überprüfen.
  2. Sanieren Sie niemals den Asbest auf eigene Faust! Beauftragen Sie damit eine zertifizierte Fachfirma, die sich auf Asbestsanierung spezialisiert hat!
  3. Wenn Verdacht auf Asbest besteht, wird zu allererst vom Experten eine Probe entnommen und in einem eigens dafür anerkannten Labor überprüft.
  4. Für die Bewertung der Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Asbestsanierung wird eine Asbeststaubmessung vorgenommen. Diese Bewertung wird durch einen Amtssachverständigen vorgenommen.
  5. Für die Abbruch-, Sanierung- und Instandhaltungsarbeiten gilt in Deutschland und Österreich die Technische Regel für Gefahrstoffe TGRS 519.
  6. Die mit der Asbestsanierung beauftragte Fachfirma muss ein zertifizierter Betrieb sein und entsprechende Schutzausrüstungen verwenden, wie zum Beispiel für Asbest zugelassene Absauggeräte.