Unterdeckung beim Risikoschutz
Die Falle heißt "Unterdeckung beim Versicherungsschutz". Unterdeckung bedeutet, dass die Versicherungssumme zu niedrig gewählt ist, sprich: Eine Unterversicherung liegt immer dann vor, wenn die Versicherungssumme unter dem Versicherungswert liegt. Die Folgen sind im Falle eines Falles fatal, wie dieses Beispiel zeigt:
Beispiel: Saloninhaberin Elke Fleißig hat die Ausstattung Ihres Salons mit 10.000 € versichert. Der tatsächliche Wert aber beträgt 50.000 €. Durch einen Kurzschluss kommt es zu einem Brandschaden. Der Schaden beträgt 5.000 €.
Kein Problem, denken Sie …
… schließlich beträgt der Versicherungswert ja 10.000 €. Damit ist der Schaden gedeckt. Weit gefehlt. Denn die Versicherung wird im Beispielsfall den Schaden wie folgt berechnen:
Schaden x Versicherungssumme / Versicherungswert = Entschädigungszahlung. In Zahlen bedeutet das: 5.000 € x 10.000 € / 50.000 € = 1.000 €.
Die Folge: Frau Fleißig bekommt nicht den tatsächlichen Schaden ersetzt, sondern lediglich 1.000 € Euro. Denn es liegt eine 80 prozentige Unterdeckung vor!
Deshalb: Prüfen Sie jetzt, ob die Versicherung Ihres Betriebs tatsächlich den Wert der jetzigen Einrichtung abdeckt. Wenn nicht, sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Versicherer!
Diese betrieblichen Versicherungen sollten nicht fehlen:
- Feuerversicherung
- Einbruch-Diebstahl
- Vandalismus
- Leitungswasserschäden
- Sturm- und Hagelschäden
- Betriebsunterbrechung
- Betriebliche Haftpflichtversicherung
- Glasschäden