Mehrarbeit korrekt anordnen – Das müssen Sie als Vorgesetzter wissen

Wenn im Unternehmen keine Vereinbarung hinsichtlich zu leistender Mehrarbeit besteht, dann sind Arbeitnehmer auch nicht verpflichtet Mehrarbeit zu leisten. Hier gibt es jedoch eine Art ungeschriebenes Gesetz. Der Arbeitgeber kann bei seinen Mitarbeitern eine gewisse Unternehmenstreue voraussetzen und diese bitten, in Not- und Ausnahmefällen, länger zu arbeiten.

Ab einer bestimmten Gehaltsstufe, gehen Arbeitgeber davon aus, dass Überstunden ohne besondere Aufforderung gemacht werden. Dies ist bei Leitenden Angestellten der Fall.

Gewerkschaftlich organisierte Unternehmen und Unternehmen mit Betriebsrat verankern Mehrarbeit im Allgemeinen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. In den bereits angesprochenen Not- oder Ausnahmefällen, sollten sich Arbeitnehmer wie gesagt dazu bereit erklären Mehrarbeit zu leisten und Überstunden zuzustimmen, denn der Arbeitgeber kann ein mehrfaches Ablehnen als Arbeitsverweigerung auslegen und kündigen.

Wie werden Überstunden korrekt angeordnet?

In vielen Arbeitsverträgen gibt es einen Passus, der eventuelle Mehrarbeit _ mit dem Gehalt als abgegolten definiert. Ein derartiger Passus ist jedoch nicht zulässig. Es gibt mehrere Präzedenzfälle, In denen Gerichte verschiedener Instanzen, derartige Formulierung als nichtig und unzulässig ansehen. Demnach sei es einem Arbeitnehmer nicht möglich das Ausmaß der zu leistenden Überstunden zu übersehen.

Bei Nicht-Vorhandensein einer entsprechenden Mehrarbeitsregelung greift das Gesetz. Laut Bundesgesetzbuch muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die geleistete Mehrarbeit vergüten, insbesondere bei Arbeitnehmern mit niedrigem Gehalt.

Betriebsrat muss gefragt werden!

Ist ein Betriebsrat vorhanden, dann hat dieser mit Hinblick auf Mehrarbeit ein gewisses Mitspracherecht.

Was sagt das Gesetz über den Umfang der Mehrarbeit?

Zu dieser Frage gibt das Arbeitszeitgesetz Auskunft. Die maximale Arbeitszeit pro Arbeitstag darf acht Stunden nicht überschreiten. Als Werktage sind dabei die Wochentage Montag bis Samstag definiert. Hinsichtlich der Sonntage gibt es separate Regelungen. Die bereits angesprochenen Leitenden Angestellten unterliegen keiner der in diesem Gesetz definierten Regelungen. Wie ein Leitender Angestellter definiert ist, kann im Betriebsverfassungsgesetz nachgelesen werden.

Fazit

Ein Arbeitgeber darf Mehrarbeit anordnen, muss sich dabei jedoch an klare Regeln halten. Er kann Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden pro Tag fordern, muss dafür jedoch innerhalb von einem halben Jahr für den Arbeitnehmer einen Ausgleich schaffen. Dies kann auch tarifvertraglich festgehalten werden. Entsprechende Ausnahmen sind im Arbeitszeitgesetz beschrieben.

Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt vor, dass, wenn Überstunden angeordnet werden, der Betriebsrat dazu gehört werden muss.