Umweltzonen sind seit dem 1. März möglich

Als Fuhrparkverantwortlicher haben Sie es sicher mitbekommen, dass viele Städte Fahrverbote in so genannten Umweltzonen eingerichtet haben. Seit dem 1. März dürfen Kommunen loslegen und Fahrverbote in Umweltzonen aussprechen. Dort dürfen dann nur noch schadstoffarme Fahrzeuge – die obendrein mit einer Plakette gekennzeichnet sind – unterwegs sein. Wird Ihr Fahrzeug ohne "Pickerl" in einer Umweltzone erwischt, werden 40 € Bußgeld fällig und der Fahrer bekommt einen Punkt in Flensburg.
Schadstoffklassen und Umweltzonen
Es gibt sie in jedem Fuhrpark: Ältere Fahrzeuge, die ihre besten Tage schon hinter sich haben, aber für eilige oder nicht vorhergesehene Fahrten noch brav ihren Dienst tun. Ebenso werden Monteurs- und Baustellenfahrzeuge meist über einen sehr langen Zeitraum genutzt. Doch damit ist es bald vorbei, wenn die Touren in eine Stadt wie beispielsweise Düsseldorf oder München führen sollen.
Denn seit dem 1. März können Kommunen Umweltzonen ausweisen und in diesen Verkehrsbeschränkungen einführen. Fahrzeuge, die nicht gewisse Schadstoffnormen erfüllen, dürfen in diesen Umweltzonen nicht mehr fahren.
Die Schadstoffklassen
Grundsätzlich werden alle Fahrzeuge in vier Schadstoffklassen eingeteilt:
  • Schadstoffgruppe 1: PKW mit Benzinmotoren ohne geregelten Katalysator, PKW nach Euro 1 und LKW nach Euro I oder schlechter. Diese Fahrzeuge erhalten keine Plakette und sind damit unweigerlich als "Stinker" gebrandmarkt.
  • Schadstoffgruppe 2: Diesel-PKW nach Euro 2 und LKW nach Euro II.
  • Schadstoffgruppe 3: Diesel-PKW nach Euro 3, LKW nach Euro III und Diesel-PKW ab 2.500 Kilogramm Gesamtgewicht und Nachrüstungen entsprechend PM1.
  • Schadstoffgruppe 4: PKW mit Benzinantrieb und geregeltem Katalysator, Diesel-PKW nach Euro 4, LKW nach Euro IV, V oder EEV, Diesel-PKW mit Nachrüstung nach PM1 (ab 2.500 kg Gesamtgewicht), PM2 bis PM4, Diesel-PKW mit Partikelemissionen von weniger als 5 mg/km, serienmäßigem Partikelfilter mit weniger als 5 mg/km (PM5) oder Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor.

Um herauszubekommen, welcher Schadstoffklasse Ihre Fahrzeuge zuzuordnen sind und ob Sie auch zukünftig Ziele in Umweltzonen anfahren dürfen, lohnt sich ein Blick in den Fahrzeugschein.
Die Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren: Bei älteren Fahrzeugscheinen und -briefen finden Sie diese Angabe im Feld 1 (Fahrzeug- und Aufbauart) an der 5. und 6. Stelle. Bei nach dem 1. Oktober 2005 zugelassenen Fahrzeugen steht die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. So fallen zum Beispiel benzingetriebene Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 14, 16, 18 bis 70 und 71 bis 74 unter die Schadstoffklasse 4 und erhalten somit die grüne Plakette. Dieselfahrzeuge mit den Kennziffern 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 oder 73 bis 75 erhalten ebenfalls die grüne Plakette.
Praxis-Tipp "Umweltzonen"
Die Gesellschaft für technische Überwachung hat eine Webseite eingerichtet, die Ihnen hilft, die Schadstoffklasse zu ermitteln. Sie erreichen diese Seite unter folgender Adresse:
www.gtue.de/apps2/feinstaub/plakette.php.

Folgende Städte planen Umweltzonen:

Ort voraussichtlicher Termin
Düsseldorf und München ab Oktober 2007
Stuttgart bis spätestens Januar 2008
Berlin, Köln, Frankfurt und Karlsruhe Januar 2008
Dortmund, Duisburg 1. Januar 2008 (Schadstoffklassen 1 und 2)