So führen Sie eine Blutdruckmessung sachgerecht durch

Für die Leistung "Blutdruckmessung" sowie deren Häufigkeit muss der Arzt eine "Verordnung häuslicher Krankenpflege" ausstellen. Die regelmäßige Blutdruckmessung wird bei der Erst- oder Neueinstellung eines Hypertonus verordnet. Überprüfen Sie dabei immer, ob die Blutdruckmessung sachgerecht durchgeführt wird.
Blutdruckmessung in der Pflege
Wenn Sie bei einem Patienten neben den Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz auch Behandlungspflegeleistungen durchführen, prüft der MDK während seiner Qualitätsprüfung, ob Sie und Ihre Pflegekräfte die behandlungspflegerischen Maßnahmen sach- und fachgerecht durchführen.
Daher erfahren Sie in folgender Übersicht, welche Anforderungen Sie bei der Durchführung einer Blutdruckmessung erfüllen sollten:

Vorgaben der MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität bei Blutdruckmessung (auszugsweise):

1. Gezielte Informationssammlung
Laut der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege ist die Blutdruckmessung nur bei Erst- und Neueinstellung eines Hypertonus verordnungsfähig. Die Richtlinie geht davon aus, dass ein Hypertonus vorliegt, wenn der Blutdruck Werte über 160 mmHg systolisch und/oder unter 95 mmHg diastolisch erreicht.

2. Alle Maßnahmen müssen gemäß dem Stand des Wissens erbracht werden Die Blutdruckmessung ist eine einfache und risikolose Untersuchung. Die indirekte Blutdruckmessung führen Sie mit einem Blutdruck-Messgerät, das aus einer mit einem Manometer verbundenen aufblasbaren Gummimanschette besteht, durch.

3. Auswertung der Nachweise und Informationen an den Arzt
Die ermittelten Werte werden mit Uhrzeit der Blutdruckmessung in der Patientenpflegedokumentation protokolliert, beispielsweise im Vitalzeichen-Überwachungsbogen. Messen Sie Werte, die nicht den mit dem Arzt abgesprochenen Toleranzwerten entsprechen, müssen Sie umgehend den Arzt informieren.

4. Durchführung der Maßnahme im verordneten Umfang
Nach den Vorgaben der Richtlinie können Sie die Blutdruckmessung höchstens über sieben Tage durchführen. Die Häufigkeit der Blutdruckmessung erfolgt nach Maßgabe des ärztlichen Behandlungsplans in Abhängigkeit von der ärztliche verordneten Medikamententherapie.

Hinweis: 24-Stunden-Blutdruckmessungen mittels Dauermessgerät sind keine Leistungen der häuslichen Krankenpflege.