Vorgaben der MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität bei Blutdruckmessung (auszugsweise):
1. Gezielte Informationssammlung
Laut der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege ist die Blutdruckmessung nur bei Erst- und Neueinstellung eines Hypertonus verordnungsfähig. Die Richtlinie geht davon aus, dass ein Hypertonus vorliegt, wenn der Blutdruck Werte über 160 mmHg systolisch und/oder unter 95 mmHg diastolisch erreicht.
2. Alle Maßnahmen müssen gemäß dem Stand des Wissens erbracht werden Die Blutdruckmessung ist eine einfache und risikolose Untersuchung. Die indirekte Blutdruckmessung führen Sie mit einem Blutdruck-Messgerät, das aus einer mit einem Manometer verbundenen aufblasbaren Gummimanschette besteht, durch.
3. Auswertung der Nachweise und Informationen an den Arzt
Die ermittelten Werte werden mit Uhrzeit der Blutdruckmessung in der Patientenpflegedokumentation protokolliert, beispielsweise im Vitalzeichen-Überwachungsbogen. Messen Sie Werte, die nicht den mit dem Arzt abgesprochenen Toleranzwerten entsprechen, müssen Sie umgehend den Arzt informieren.
4. Durchführung der Maßnahme im verordneten Umfang
Nach den Vorgaben der Richtlinie können Sie die Blutdruckmessung höchstens über sieben Tage durchführen. Die Häufigkeit der Blutdruckmessung erfolgt nach Maßgabe des ärztlichen Behandlungsplans in Abhängigkeit von der ärztliche verordneten Medikamententherapie.
Hinweis: 24-Stunden-Blutdruckmessungen mittels Dauermessgerät sind keine Leistungen der häuslichen Krankenpflege.