Checkliste: Umsatzsteuererhöhung

Die Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 % ist wohl die einschneidenste Steuerveränderung 2007. Der neue Steuersatz gilt für alle Umsätze, die Sie ab dem 01.01.2007 machen. Alle Umsätze bis einschließlich 31.12.2006 unterliegen noch dem alten Satz von 16 %. Wir haben Ihnen eine Checkliste vorbereitet, mit deren Hilfe Sie überprüfen können, ob Sie richtig auf die Umstellung vorbereitet sind.
  • Ist Ihren Kunden klar, dass Leistungen, die erst in 2007 erbracht werden, aber schon 2006 in Auftrag gegeben wurden, mit 19 % besteuert werden müssen?
  • Wie „verkaufen“ Sie die Preiserhöhung durch die USt-Erhöhung an Endverbraucher und andere Personengruppen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind?
  • Besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung und Abrechnung von Teilleistungen noch in 2006 zur Kundenbindung?
  • Aktualisierung von Verträgen über Dauerleistungen (z.B. Mietverträge, Leasingverträge, Wartungsverträge, Verträge mit EDV-Dienstleistern und Reinigungsunternehmen), um den Vorsteuerabzug sicherzustellen?
  • Auswirkungen der USt-Erhöhung im betrieblichen Alltag: Ist z.B. die EDV in allen Bereichen umgestellt?
  • Sind die Übergangsregelungen für den Jahreswechsel geklärt, wenn Sie Leistungen in der Silvesternacht erbringen?
  • Berücksichtigung von Vorauszahlungen, Anzahlungen und Abschlagszahlungen aus 2006 in der Abrechnung über die Gesamtvergütung 2007?
  • Ist in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eindeutig und rechtswirksam geregelt, dass die vereinbarten Entgelte in bereits bestehenden Verträgen mit Ihren Kunden automatisch an die Erhörung der Umsatzsteuer angepasst werden?
  • Ist sichergestellt, dass alle relevanten Bereiche (z.B. Einkauf, Verkauf, Vertrieb, Finanzbuchhaltung, Vertragswesen) mit einer Software ausgerüstet sind, in die die USt-Erhöhung eingepflegt ist?
  • Ist sichergestellt, dass Sie rechtzeitig zu 1.1.2007 über neue Preiskataloge, Preislisten usw. verfügen, in denen der allgemeine Umsatzsteuersatz mit 19 % ausgewiesen wird?
  • Ist sichergestellt, dass der Inhalt Ihrer Website rechtzeitig an den neuen Umsatzsteuersatz angepasst wird?
  • Sind alle Mitarbeiter, die es an Ihrem Arbeitsplatz unmittelbar angeht, über die Auswirkungen der Umsatzsteuer umfassend informiert?
  • Ist Ihnen und allen Beteiligten klar, ab wann genau der neue Steuersatz gilt (Entscheidend sind weder Rechungsdatum noch Auftragsvergabe, sondern Erbringung der Leistung)?