Checkliste: So prüfen Sie den Teilzeitanspruch

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilzeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Doch nicht jeder Arbeitnehmer kann einen Teilzeitanspruch geltend machen.
Nur wenn Sie als Arbeitgeber alle Fragen der folgenden Checkliste mit "Ja" beantworten können, hat der Arbeitnehmer wirklich einen Anspruch auf die gewünschte Reduzierung der Arbeitszeit:
  • Bestand das Arbeitsverhältnis bei Beantragung der Teilzeit schon länger als 6 Monate?
  • Werden im Betrieb regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt?
  • Haben Sie dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten 2 Jahre keine Arbeitszeitverringerung gewährt oder eine solche berechtigt abgelehnt? 
  • Hat der Arbeitnehmer die Arbeitszeitverringerung beantragt?
  • Stehen keine betrieblichen Gründe dem Teilzeitanspruch entgegen?
Nur wenn Sie als Arbeitgeber alle Fragen der folgenden Checkliste mit "Ja" beantworten können, hat der Arbeitnehmer wirklich einen Anspruch auf die gewünschte Reduzierung der Arbeitszeit:
  • Bestand das Arbeitsverhältnis bei Beantragung der Teilzeit schon länger als 6 Monate?
  • Werden im Betrieb regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt?
  • Haben Sie dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten 2 Jahre keine Arbeitszeitverringerung gewährt oder eine solche berechtigt abgelehnt? 
  • Hat der Arbeitnehmer die Arbeitszeitverringerung beantragt?
  • Stehen keine betrieblichen Gründe dem Teilzeitanspruch entgegen?

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilzeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Doch nicht jeder Arbeitnehmer kann einen Teilzeitanspruch geltend machen.