Checkliste: So gestalten Sie Ihre Internetseite abmahnungssicher

Wissen Sie, welche Bestimmungen Sie einhalten müssen, damit Ihre Website rechtlich wasserdicht ist? Wie war das noch mal mit AGB, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Handelsregisternummer, müssen diese auf die Website?

Mittlerweile gehört es zum Tagesgeschäft für Selbstständige und Co. neue Kunden über das Internet zu gewinnen. Ebenso haben sich unzählige Abmahnvereine in Deutschland gegründet, die systematisch unvollständige und unkorrekte Informationen auf Unternehmen-Websites abmahnen. Und dann kann es für Sie sehr schnell sehr teuer werden!

Prüfen Sie gleich, ob Ihr Internetauftritt abmahnungssicher ist. Unsere heutige Checkliste informiert Sie, was auf jede Unternehmens-Website gehört!

  • Geben Sie den Namen Ihres Unternehmens korrekt und vollständig an?
  • Nennen Sie Ihre Adresse komplett?
  • Teilen Sie den Vor- und Nachnamen des Vertretungsberechtigten Ihres Unternehmens mit?
  • Geben Sie die E-Mail-Adresse sowie die Telefon- und Faxnummern Ihres Unternehmens an?
  • Informieren Sie über das für Ihr Unternehmen zuständige Handelsregister?
  • Geben Sie die Handelsregisternummer für Ihr Unternehmen an?
  • Nennen Sie die für Ihr Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde, sofern die ausgeübte Tätigkeit einer staatlichen Genehmigung bedarf (z.B. in der Bauträgerbranche)?
  • Teilen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit?
  • Nennen Sie an deutlich sichtbarer Stelle den Preis für Ihre Produkte beziehungsweise Ihre Dienstleistung mit allen seinen Bestandteilen?
  • Stehen die Preise in unmittelbarer Nähe zu den beworbenen Produkten beziehungsweise Dienstleistungen?
  • Teilen Sie eindeutig und unmissverständlich mit, ob der Preis Umsatzsteuer enthält? Und ggf. welcher Umsatzsteuersatz maßgeblich ist?
  • Ermöglichen Sie Ihren Kunden bei einer Bestellung, fehlerhafte Angaben zu korrigieren, bevor die Bestellung abgeschickt wird?
  • Weisen Sie vor Abschluss des Vertrags auf Ihre AGB hin: an deutlich sichtbarer Stelle auf Ihrer Homepage (= Mindestanforderung) oder unmittelbar im Bestellformular (= bessere Alternative)?
  • Können sich Ihre Kunden den gesamten Inhalt der AGB aufrufen?
  • Ist der Inhalt Ihrer AGB problemlos lesbar?
  • Haben Ihre Kunden beim Abschluss des Vertrags die Möglichkeit, den Vertragstext zu lesen und zu speichern?
  • Bestätigen Sie den Eingang einer Bestellung umgehend auf elektronischem Wege?