Gehen Sie beim Bewerbermanagement auf Nummer sicher

Seit August 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz hat gravierende Auswirkungen auf Ihr Bewerbermanagement, denn Sie können mittlerweile Dank dem AGG beim Bewerbermanagement so einiges falsch machen.
Bewerbermanagement: Das ist Fakt
Nach § 1 AGG besteht das Ziel des Gesetzes darin, Benachteiligungen für die Beschäftigten aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Bewerbermanagement: Vorsicht bei der Formulierung von Absagen
Mit einer solchen Formulierung diskriminieren Sie Bewerber:
"Da wir ein junges, dynamisches Unternehmen sind, konnten wir Sie aufgrund Ihres Alters nicht berücksichtigen."
Mit dieser Absage sind Sie auf der sicheren Seite:
Sehr geehrter Herr Meyerfeld,
haben Sie vielen Dank für Ihre Bewerbung. Wir haben die fachlichen Kriterien, die die Bewerber oder der Bewerber für die ausgeschriebene Position erfüllen muss, sehr eng gesteckt. Ihre Unterlagen müssen wir Ihnen deshalb wieder zurückschicken.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einer neuen Stelle!
Freundliche Grüße,
Gärtner OHG
Sandra Müller
Beachten Sie beim Bewerbermanagement:
Sollte es zu einem Streitfall kommen, wird auch die Dokumentation Ihrer Absagen geprüft. Besonders heikel sind dabei die Vermerke über die Gründe für die jeweilige Absage. Diese Vermerke machen Sie oder Ihr Chef in aller Regel direkt auf dem Bewerbungsschreiben.
Sie sollten daher in Ihrem Bewerbermanagement nachweisen können, dass der Bewerber nicht diskriminiert wurde. Verhindern Sie kleine Notizen mit dem Vermerk "zu alt", selbst wenn dass Ihre Auffassung sein sollte.
Bewerbermanagement: Formulierungen mit denen Sie die Gleichbehandlung garantieren:
  • Der Bewerber hatte unvollständige Unterlagen eingereicht und konnte deshalb nicht berücksichtigt werden.
  • Die Bewerberin hat für die Position erforderliche Lehrgänge nicht absolviert.
  • Wichtige Zeugnisse konnten nicht vorgelegt werden.
  • Der eingestellte Bewerber ist besser qualifiziert als die anderen Bewerber.
Praxis-Tipp "Bewerbermanagement"
Bei gleicher fachlicher Qualifikation mehrerer Bewerber beziehungsweise selbst bei besserer fachlicher Qualifikation eines „unliebsamen“ Bewerbers bietet es sich an, dass Sie dem bevorzugten Kandidaten wegen seiner persönlichen Eignungskriterien den Zuschlag geben und dies ebenso dokumentieren.

Auch mit "weichen" und kaum zu widerlegenden Kriterien können Sie Ihre Entscheidung nachvollziehbar begründen, ohne gegen das AGG zu verstoßen. Dazu zählen:

  • Der eingestellte Bewerber verfügt über ein besonders gutes Auffassungsvermögen.
  • Die eingestellte Bewerberin verfügt über überdurchschnittlich starke kommunikative Fähigkeiten.
  • Die eingestellte Bewerberin ist besonders teamfähig.
  • Der eingestellte Bewerber ist besonders kreativ.

Internes Bewerbermanagement
Beachten Sie: Bei Bewerbern, die es in die engere Auswahl geschafft und sich persönlich vorgestellt haben, muss Ihre interne Dokumentation konkreter sein. Die Dokumentation braucht gegenüber den Kandidaten nicht offengelegt zu werden, muss aber dem Antidiskriminierungsgesetz gerecht werden.

So können Vermerke aussehen:

  • Der Bewerber ist für die Stelle nicht kommunikativ genug.
  • Die eingestellte Bewerberin entspricht in allen Punkten dem Anforderungsprofil.
  • Entscheidung für anderen Bewerber, der alle gewünschten Kriterien für die Stelle erfüllt.