Das sollten Sie über Nachrufe wissen

Nachrufe werden von Privatpersonen, Unternehmen, Verbänden, Behörden oder Vereinen erstellt. Sie werden in einer Tageszeitung veröffentlicht. Stimmen Sie sich unbedingt mit der Familie des Verstorbenen ab. Wird ein Hinweis auf die Trauerfeier gewünscht oder lieber nicht? Wann erscheint die Anzeige der Familie? Stellen Sie sicher, dass Sie nur korrekte Angaben machen.

Es erscheinen immer wieder in einer Zeitung mehrere Nachrufe für einen Verstorbenen von unterschiedlichen Firmen. Das ist in Ordnung. Allerdings ist der Verstorbene in der einen Anzeige 72 Jahre alt geworden, in der anderen hingegen 74 Jahre. Mal ist er am 20. Oktober verstorben, mal am 18. Oktober. Stellen Sie unbedingt sicher – durch Rücksprache mit der Familie – dass Sie korrekte Angaben veröffentlichen.

2 grundsätzliche Empfehlungen für Nachrufe

  • Familien- und Unternehmensnachrufe sollten möglichst am selben Tag in der Tageszeitung erscheinen. Auf gar keinen Fall darf der Nachruf der Firma vor dem der Familie erscheinen.
  • Das Wort "Nachruf" sollte nicht über der Anzeige stehen. Jeder, der diese Anzeige liest, sieht, dass es sich um einen Nachruf handelt.

Das gehört in Nachrufe:

  1. Der Vor- und Nachname des Verstorbenen. Beachten Sie: Laut traditioneller Auffassung setzen Sie "Herrn" oder "Frau" vor den Namen.
  2. Die Titel des Verstorbenen.
  3. Die Funktion/Position des Mitarbeiters im Unternehmen.
  4. Die Dauer seiner Tätigkeit für das Unternehmen.
  5. Ehrungen und Auszeichnungen, beispielsweise "Trägerin des Bundesverdienstkreuzes".
  6. Das Datum des Todes.
  7. Das Alter des Verstorbenen.
  8. Ort, Datum, Uhrzeit der Trauer-/Gedenkfeier. Findet eine vom Unternehmen durchgeführte Gedenkfeier statt, können Sie zusätzlich darauf hinweisen.
  9. Der Name Ihres Unternehmens. Beachten Sie: Ihr Firmenname sollte unbedingt kleiner und unauffälliger gesetzt sein als der Name des Verstorbenen.
  10. In wessen Namen die Nachrufe geschaltet werden. Beispielsweise: Die Geschäftsführung und Mitarbeiterinnen und Mitarbieter der xy GmbH.
  11. Anschrift Ihres Unternehmens. Behörden und Vereine geben meist keine Anschrift an.

Beachten Sie: Hatte der Verstorbene mehrere Funktionen in verschiedenen Unternehmen und Institutionen, können Nachrufe auch von mehreren Personen oder Institutionen unterzeichnet werden.

Alle Funktionen, Titel und Bezeichnungen, die er in diesen Unternehmen hatte, werden in die Nachrufe aufgenommen. War der Verstorbene Vorstandsmitglied, Politiker, Träger des Bundesverdienstkreuzes und Mitglied in mehreren Aufsichtsräten, nehmen Sie in die Nachrufe die Positionen auf, die er in Ihrem Unternehmen innehatte plus seiner Titel und Auszeichnungen. Das er in verschiedenen Aufsichtsräten saß, ist für Ihren Nachruf nicht relevant.