Verbot alter Schnurlostelefone

Praktisch sind sie schon die schnurlosen Telefone. Ohne Kabelgewirr sind Sie damit überall in der Wohnung oder im Büro erreichbar. Wenn Sie jedoch in den 90er Jahren ein schnurloses Telefon gekauft haben, dann dürfen Sie dies seit dem 01.01.2009 nicht mehr benutzen. Wer sie weiterhin benutzt, riskiert ein Bußgeld bis zu 1.000 € sowie weitere Kosten, wenn Mobilfunknetze durch das veraltete Gerät gestört werden.

Betroffen von dem Verbot, das zum 01.01.2009 in Kraft trat, sind nur die älteren analogen Telefone der technischen Standards CT1+ und CT2. Diese wurden in den 90er Jahren häufig verkauft.

Oft ist es mühsam herzufinden, ob Ihr Telefon von dem Verbot betroffen ist. Auf dem Handgerät oder auf der Basisstation steht meist nichts von „CT1+“. Fündig werden Sie in der Bedienungsanleitung unter dem Punkt „Technische Daten“. Sollte das Heft verloren gegangen sein, hilft ein Anruf beim Hersteller, beim Händler oder die Recherche im Internet.

Lediglich bis zum 31.12.2008 durften analoge Schnurlostelefone der Baureihen CT1+ sowie digitale Geräte der Baureihe CT2 betrieben werden. Die Bundesnetzagentur informiert weiter darüber, dass auch Schnurlostelefone der ersten Generation nach dem Standard CT1 noch privat und auf Flohmärkten gehandelt werden:

"Die ursprüngliche Zulassung dieser Geräte und die Allgemeingenehmigung zum Betreiben dieser Schnurlostelefone, die ab Mitte der 80er Jahre auf den deutschen Markt kamen, sind wegen Änderung der Frequenznutzung längst abgelaufen und ihr Betrieb somit unzulässig."

Meist erkennt man diese Geräte an ihrer Größe und Schwere.

Diese Schnurlostelefone sind verboten
Jetzt hilft also bei "alten Schätzchen" nur noch die Suche nach den technischen Daten. Bei diesen Hinweisen dürfen Sie das Gerät nicht mehr einsetzen:

  • CT1+
  • CT2
  • Frequenzbereich 885 – 887 MHz
  • Frequenzbereich 930 – 932 MHz
  • Frequenzbereich 864,1 – 868,1 MHz

Bereits länger verboten sind Schnurlostelefone mit folgenden Kennzahlen:

  • CT1
  • Frequenzbereich 914 – 915 MHz
  • Frequenzbereich 959 – 960   MHz

Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei Funkstörungen ein entsprechendes Schnurlostelefon als Verursacher einer Störung fest, so muss der Nutzer mit Forderungen rechnen. Unter anderem kann der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt werden. Lassen Sie es nicht so weit kommen.

Diese Schnurlostelefone sind erlaubt
Für die derzeit modernsten digitalen Schnurlostelefone, die DECT-Geräte, ist der Frequenzbereich 1.880 MHz – 1.900 MHz für die Benutzung durch die Allgemeinheit bis 2020 zugeteilt und wird in Abhängigkeit von der europäischen Harmonisierung fortgeschrieben. Beim Neukauf sollten Sie also auf den aktuellen Standard DECT achten. Bei diesen Standards können Sie Ihr Telefon bedenkenlos noch bis mindestens 2013 bzw. bis 2020 weiterverwenden:

  • DECT
  • DECT eco

Wohin mit dem alten Schnurlostelefon?
Wenn Sie Ihre CT-Modelle nicht mehr verwenden können, bekommen dafür keine Entschädigung. Wer so ein Gerät jedoch erst kürzlich gekauft hat, ohne vom Händler auf das kommende Nutzungsverbot hingewiesen worden zu sein, sollte laut BITKOM auf einen Umtausch gegen ein weiterhin zulässiges DECT-Telefon drängen. Übrigens müssen Telefone wie alle anderen Elektrogeräte "geordnet" entsorgt werden.

Private Haushalte sind seit dem 24.03.2006 verpflichtet, alle Elektrogeräte getrennt vom übrigen Hausmüll zu sammeln und an den im Stadtgebiet eingerichteten kommunalen Sammelstellen abzugeben. Die Annahme der Geräte ist kostenlos. Der Fachhandel oder Vertreiber von Elektrogeräten können weiterhin freiwillig ihre Geräte zurücknehmen. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht.

Wenn Sie noch ein altes Gerät finden, entsorgen Sie es. Lassen Sie es auch nicht im Keller liegen "für Notfälle". Überprüfen Sie im Büro und alten Lagerräumen den Bestand und bringen Sie sich telefontechnisch auf einen aktuellen Stand.