Tatsächliche Nutzung öffentlich-rechtlicher Sendung unerheblich
Das Verfassungsgericht stellte klar: Im Prinzip spreche nichts dagegen, den Rundfunkgebühr an die Wohnung zu knüpfen statt an das Vorhandensein entsprechender Empfangsgeräte. Allerdings entstünden bei der bisherigen Erhebungspraxis Nachteile für Menschen, die zwei Wohnungen selbst nutzen. Ihnen dürften keine Mehrkosten entstehen. Das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber dazu, die Regelungen zur Erhebung der Rundfunkgebühren entsprechend nachzubessern. Dafür räumte es ihm eine Frist bis Ende 2020 ein.
Beantragen Sie, die Doppelbelastung aufzugeben
Derzeit beläuft sich der Rundfunkbeitrag auf 17,50 € pro Monat. Sollten Sie diesen Beitrag bisher auch für Ihren Zweitwohnsitz bezahlt haben, stellen Sie einen Antrag auf Befreiung beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (www.runfunkbeitrag.de). Angeblich soll ein solcher Antrag in Kürze auch auf der Internetseite verfügbar sein. Das ist aber bis heute nicht der Fall. Sie können ihn aber auch als formloses Schreiben stellen. Vergessen Sie dabei nicht, Ihre 9-stellige Beitragsnummer und die Adressen beider vorhandenen Wohnsitze anzugeben. Sie sollten außerdem die bisher gezahlten Doppelbeiträge zurückfordern. Geben Sie dazu auch Ihre Bankverbindung an, dann muss Ihnen das Geld erstattet werden.
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