Werberecht: Agenturen haften für wettbewerbswidrige Werbekampagnen

Werbeagenturen sind für die Rechtmäßigkeit der von ihnen konzipierten Werbekampagnen verantwortlich.
Dieser Fall könnte so oder ähnlich auch in Ihrer Firma passieren: Sie beauftragen eine Werbeagentur mit der Konzeption einer Werbekampagne, die auch Direktmarketingaktivitäten beinhaltet:
Nach dem Versand der Werbebriefe erhalten Sie plötzlich eine anwaltliche Abmahnung, weil der Inhalt Ihres Mailings gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt.
Vor Gericht wird sogar eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt. Ihre gesamte Werbekampagne ist damit geplatzt – alle bereits produzierten Werbemittel müssen vernichtet werden.
Das OLG Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil (Az. I 5 U 39/02) geklärt, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Agenturen müssen Rechtmäßigkeit ihrer Werbemaßnahmen garantieren
Grundsätzlich gilt: Werbeagenturen sind für die Rechtmäßigkeit der von ihnen konzipierten Werbemaßnahmen verantwortlich. Dies gilt auch für Entwürfe oder Handmuster, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Liefert eine Agentur Werbemaßnahmen, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, ist die Agentur verpflichet,
  • die Aktion so weit nachzubessern, dass sie den rechtlichen Vorschriften entspricht,
  • im Falle einer Vertragskündigung das von Ihnen bereits gezahlte Honorar zurückzuerstatten
  • oder im Falle einer Abmahnung die Prozesskosten zu übernehmen.

Hinweis auf noch ausstehende Rechtsprüfung reicht nicht aus
Mit dem Urteil des OLG Düsseldorf werden Ihre Rechte als Kunde sogar noch weitergehend geschützt: Als Kunde haben Sie selbst dann Anspruch auf Rechtssicherheit, wenn Ihre Agentur Sie darauf hinweist, dass bei den vorgeschlagenen Werbemaßnahmen noch keine Rechtsprüfung stattgefunden hat.

Fazit
Alle Vorschläge und Maßnahmen, die Ihre Werbeagentur Ihnen liefert, müssen werberechtlich zulässig sein. Ist dies nicht der Fall, haben Sie das Recht auf Nachbesserung, Honorar-Rückzahlung oder Schadenersatz.