Besonderheiten bei der Werbung für die eigene Praxis

Sie führen im medizinischen Bereich eine Praxis und wollen dafür Werbung machen? Es ist Vorsicht geboten, denn Abmahnfallen können hier schneller als in anderen Bereichen zuschnappen. So gelingt Ihnen ein erfolgreiches, legales Marketing für Ihre Praxis.

Ob Physiotherapeut oder Ernährungsberaterin – natürlich möchten Sie auf Ihr Angebot aufmerksam machen. Allerdings erfordert Werbung in medizinischen Berufen mehr Fingerspitzengefühl. Halten Sie sich an folgende Regeln:

  • Werben Sie sachlich mit dem, was Sie tatsächlich anbieten und vermeiden Sie anpreisende Formulierungen. Stellen Sie nüchtern Ihr Leistungsspektrum mit Ihren Qualifikationen in den Vordergrund.
  • Vergleichen Sie sich nicht mit der Konkurrenz. Formulierungen, wie „hier bekommen Sie mehr oder hier bekommen Sie bessere Qualität“ sind verboten.
  • Drücken Sie sich klar und einfach aus. Verzichten Sie auf Fachausdrücke und komplizierte Formulierungen.
  • Ihre Werbung muss als solche zu erkennen sein – vermeiden Sie einen zu offiziellen Eindruck.

Tipps für Ihre erfolgreiche Werbung

Irreführende Werbung ist generell verboten. Im medizinischen Bereich ist eine besonders sensible Vorgehensweise gefragt:

  • Machen Sie keine Versprechen bezüglich Wirksamkeit und Therapieerfolge.
  • Geben Sie keine Heilungsgarantien.
  • Achten Sie auf eine seriöse, nüchterne Sprache.
  • Benutzen Sie Fachausdrücke nur, wenn diese im allgemeinen Sprachgebrauch gängig sind.
  • Schüren Sie keine Angstgefühle.

Wie Sie Gutachten und Empfehlungen in Ihre Werbung einbinden

Das HWG verbietet Ihnen, vor Ihren Patienten mit Gutachten zu werben. Zudem sind keine Hinweise zu Ihren Veröffentlichungen erlaubt.

Konkret bedeutet dies:

  • Sagen Sie nicht, dass Ihre Therapien von einem Fachmann empfohlen werden.
  • Verweisen Sie nicht auf Gutachten, Zeugnisse oder Veröffentlichungen.
  • Verwenden Sie auch keine Dankesschreiben von ehemaligen Patienten

Vorsicht bei Fotos

Bestimmte Arten von bildlicher Darstellung sind im Heilmittelbereich verboten.

Dazu zählen

  • Fotos von kranken Menschen, verletzten Körperteilen oder Leiden
  • Vorher-Nachher-Reportagen
  • Fotos während der Arbeit (Das Verbot von Werbung in Berufskleidung hat sich zwar gelockert, dennoch vorsichtig sein.)

Gestalten Sie die Werbung zudem so, dass Sie keine Kinder anspricht. Das gilt auch, wenn es in Ihrer Praxis einen Kinderschwerpunkt gibt.

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