2 Werbebriefe, 2 Anrufe, viele Kunden: Wie Sie diese Aktion starten

In der Werbung hat nur derjenige Erfolg, der hartnäckig bleibt. Hartnäckig bedeutet, dass Sie regelmäßig Werbebriefe verschicken, Anzeigen schalten oder Presseinformationen versenden. Sich regelmäßig in Erinnerung rufen, können Sie auch mit zweistufigen Werbeaktionen. Kombinieren Sie beispielsweise 2 Werbebriefe mit 2 Anrufen. Wie Sie eine solche Werbeaktion starten, lesen Sie in dieser Serie.

Werbebriefe, Anzeigen oder eine andere Form der Werbung – werden Sie von sich aus aktiv. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass neue Kunden oder auch Stammkunden, die lange nichts mehr gekauft haben, von alleine nach einem Angebot fragen werden. Erfahrungsgemäß hat sich ein zweistufiges Vorgehen, ein Mix aus Werbebriefen und telefonischem Nachhaken bewährt. In diesem ersten Teil der Serie geht es darum, wie Sie die Kunden für Ihre Werbeaktion auswählen.

Werbebriefe und telefonisches Nachhaken – das ist effektiv, kostet jedoch Zeit. Wie viele Kunden Sie mit der zweistufigen Werbeaktion ansprechen möchten, bestimmen Sie letztendlich selbst. Sie sollten jedoch den Zeitaufwand für Werbebriefe und Anrufe im Blick haben und sich nicht zu viel vornehmen.

Als Faustformel können Sie annehmen, dass Sie für einen Kunden 5 "Wunschkunden" kontaktieren müssen.

Adressen für Werbebriefe und Anrufe herausfinden
Sie wissen, in welchem Umfang Sie Werbebriefe verschicken und Anrufe tätigen wollen? Dann überlegen Sie, wie Sie an Namen, Adressen und Telefonnummern geeigneter Wunschkunden kommen. Mögliche Quellen:

  • Ihre eigene Kundendatei
  • Kundenkarteien von Unternehmern, mit denen Sie kooperieren
  • Tageszeitungen und Anzeigenblätter
  • Vereinsprogramm und -zeitschriften
  • Branchenbücher und lokale Internetseiten

Vorsicht: Sie verschicken nicht nur Werbebriefe, sondern möchten Ihre Kunden auch anrufen. Prüfen Sie deshalb unbedingt die Rechtslage:

Sind Ihre Wunschkunden andere Unternehmen, ist die Rechtslage unproblematisch. Diese dürfen Sie zu Werbezwecken anrufen, wenn Sie das Interesse an einer telefonischen Auskunft nach dem Versand Ihrer Werbebriefe vermuten können und Sie den Geschäftsablauf nicht unzumutbar stören. Dies kann man bei einem Anruf annehmen.

Werbebriefe an Privatpersonen sind erlaubt, Werbeanrufe nur an Personen, die zuvor Ihr Einverständnis gegeben haben. Holen Sie sich das Einverständnis beispielsweise mit dem 1. Werbebrief.

Im nächsten Beitrag lesen Sie, wie Sie den ersten Werbebrief formulieren.