Einen Pressespiegel erstellen: So sparen Sie die Gebühren

Sie wollen einen Pressespiegel erstellen? Dann müssen Sie sich an bestimmte Regeln halten, um nicht irgendwann das Nachsehen zu haben. Sie müssen verhindern, dass die Verwertungsgesellschaften Wort, kurz VGWort, Ihnen eines schönen Tages einen Brief zukommen lässt, und Sie darüber informiert, dass Sie für Ihren Pressespiegel Gebühren bezahlen müssen.
Per Definition keinen Ärger mit der VGWort
So bekommen Sie keinen Ärger mit der VGWort und verstoßen nicht gegen das Urheberrecht, wenn Sie einen Pressespiegel erstellen möchte. Bei der VGWort heißt es:
"Unter ‚Pressespiegel‘ wird eine Zusammenstellung von Artikeln verstanden, die zuvor in Presseprodukten bzw. deren Onlineausgaben veröffentlicht wurden. Pressespiegel werden betriebs-, behörden-, verbands- sowie vereinsintern verbreitet und dienen der Information von Mitarbeitern und Mitgliedern. Die Herstellung von Pressespiegeln unterliegt bei Papierpressespiegeln in jedem Fall, bei elektronischen Pressespiegeln unter gewissen Voraussetzungen § 49 UrhG (Urhebergesetz)."

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Es gibt Papier-Pressespiegel und elektronische Pressespiegel
Auch ein elektronisch erzeugter, aber zentral zur Verarbeitung ausgedruckter Pressespiegel gilt als Papier-Pressespiegel. Ein Pressespiegel liegt dann vor, wenn Presseartikel
  • meist hausintern,
  • zu nicht kommerziellen Zwecken und
  • in einer Auflage von mehr als sieben Stück kopiert bzw. nachgedruckt werden.
Erst eine Auflage von mehr als sieben Stück ist also meldepflichtig bei der VGWort und dafür werden dann auch Gebühren berechnet. Vervielfältigen Sie Ihren Pressespiegel also höchstens sechs Mal. Sie zahlen dann keine Gebühren an die VGWort. Die Vervielfältigung einzelner Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften in einem eigenen "Pressespiegel" ist in diesem Falle zulässig.
Beachten Sie, wenn Sie einen Pressespiegel erstellen, unbedingt:
  • Senden Sie für einen repräsentativen Zeitraum, zum Beispiel bei täglichem Erscheinen einen Monat, bei wöchentlichem Erscheinen alle drei Monate, der VGWort Belegexemplare von Ihrem Pressespiegel.
  • Teilen Sie mit, ab wann Ihr Pressespiegel in heutiger Form erscheint.
  • Geben Sie an, wie viele Ausgaben es pro Jahr gibt. Vermeiden Sie ungenaue Angaben wie "täglich" oder "wöchentlich".
  • Erklären Sie, wie oft jede Ausgabe jeweils kopiert wird.
Einen elektronischen Pressespiegel erstellen
Sie brauchen sich keine Gedanken über das Urheberrecht bei Ihrem elektronischem Pressespiegel zu machen, wenn Sie von dem Artikel über Ihr Unternehmen nur die Headline, das Medium und das Datum auf Ihrer Internetseite angeben bzw. eine kurze Zusammenfassung in Ihren Worten hinzufügen. Stellen Sie jedoch den kompletten Artikel einer Zeitung oder eines Magazins auf Ihre Homepage, dann holen Sie vorher die Zustimmung des Verlags ein.