So sichern Sie die Einhaltung von Sperrfristen

In der Richtlinie 2.5 des Pressekodex ist festgelegt, dass Sperrfristen nur dann vertretbar sind, wenn die Sperrfristen einer sachgemäßen und sorgfältigen Berichterstattung dienen. Allerdings unterliegen Sperrfristen grundsätzlich nur der freien Vereinbarung zwischen Informanten und Medien.
Sperrfristen in der Praxis
In der Richtlinie 2.5 des Pressekodex ist festgelegt, dass Sperrfristen, bis zu deren Ablauf die Veröffentlichung von Nachrichten aufgeschoben werden soll, nur dann vertretbar sind, wenn die Sperrfristen einer sachgemäßen und sorgfältigen Berichterstattung dienen.
Sperrfristen als freie Vereinbarung
Sperrfristen unterliegen grundsätzlich der freien Vereinbarung zwischen Informanten und Medien.
Sperrfristen sind allerdings nur dann unbedingt einzuhalten, wenn es dafür einen sachlich gerechtfertigten Grund gibt – wie zum Beispiel beim Text einer noch nicht gehaltenen Rede, beim vorzeitig ausgegebenen Geschäftsbericht oder bei Informationen über ein noch nicht eingetretenes Ereignis (z.B. Versammlungen, Beschlüsse und Ehrungen).
Werbezwecke rechtfertigen keine Sperrfristen
Werbezwecke allerdings sind kein sachlicher Grund für Sperrfristen.
So sichern Sie Vertraulichkeit ab
Die Richtlinie 5.1 des Pressekodex schreibt Journalisten vor, dass diese grundsätzlich akzeptieren müssen, wenn der Informant die Verwertung seiner Mitteilung davon abhängig gemacht hat, dass er als Quelle unerkennbar oder ungefährdet bleibt.
Vertraulichkeit kann nur dann nicht bindend sein, wenn die Information ein Verbrechen betrifft und eine Pflicht zur Anzeige besteht.