5 Rechtliche Grundlagen für Social Media

Facebook, YouTube, Twitter oder Xing sind für private Nutzer und für Unternehmen interessant. Auf den Social Media Plattformen werden Inhalte geteilt und Meinungen geäußert. Nicht überprüfte Beiträge können allerdings zu rechtlichen Problemen führen und ziehen Konsequenzen nach sich.

Für die Nutzung der sozialen Netzwerke gibt es rechtliche Grundlagen und diese sollten berücksichtigt werden.

  1. Rechtliche Konflikte
  2. Urheberrechte und Datenschutz
  3. Arbeitsrecht
  4. Follower kaufen
  5. Impressum

1. Rechtliche Konfliktfelder bei Social Media

Ein ausdrückliches Recht oder eine hinreichende Rechtsprechung gibt es bisher noch nicht. Dennoch können soziale Netzwerke nicht ohne Berücksichtigung der geltenden Rechte und Gesetze verwendet werden. Rechtliche Grundlagen im Hinblick auf den Datenschutz und auf das Urheberrecht werden seit Jahren diskutiert.

Durch das Urheberrecht werden die Werke von Autoren und Künstlern vor einem Diebstahl oder vor einer unerlaubten Vervielfältigung geschützt. Im Hinblick auf die Verbreitung digitaler Inhalte, wie Bilder oder Videos, kommt es deswegen immer wieder zu Verstößen. Viele Nutzer sind sich nicht sicher, wann sie mit dem Teilen von Inhalten gegen das Urheberrecht verstoßen. Auch der Datenschutz ist ein Problemfeld.

2. Urheberrechte und Datenschutz sind wichtige rechtliche Grundlagen

In den sozialen Netzwerken lassen sich zahlreiche Inhalte mit nur wenigen Klicks teilen und verbreiten. Das Urheberrecht gilt auch ohne Einschränkungen für das Internet und daraus ergeben sich rechtliche Grundlagen für die Nutzung der Social Media Plattformen. Geschützte Werke dürfen auch auf sozialen Netzwerken nicht ohne die Zustimmung des Urhebers verbreitet werden. Zu den geschützten Werken zählen vor allem Bilder, Videos, Texte und Audioaufnahmen.

Vor dem Teilen dieser Inhalte sollten sich die Nutzer die explizite Zustimmung der jeweiligen Urheber holen. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht zieht hohe Geldstrafen nach sich. Auch der Datenschutz spielt eine wichtige Rolle. Es reicht bereits vollkommen aus, wenn die Buttons auf der Webseite des Unternehmens eingebunden werden.

Alle Social Plugins kommunizieren standardmäßig mit den Netzwerken, auch ohne einen Klick der Nutzer. Möchte das Unternehmen nicht, dass die Nutzerdaten der Kunden, Mitarbeiter oder Interessenten an die Netzwerke übertragen werden, dann sollten es möglichst auf deren Einbindung verzichten. Alternativ kann das Unternehmen auch die datenschutzkonformen 2-Klick-Social Media Buttons auf der Webseite verwenden.

3. Rechtliche Grundlagen im Hinblick auf das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt alle Probleme, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und Social Media stehen. Haftungsfragen können diesem Bereich relativ schnell entstehen. Wann haftet ein Unternehmen für Rechtsverstöße, die einer der Mitarbeiter auf den sozialen Netzwerken begeht? In hitzigen Diskussionen ist es relativ schwer, zwischen der Meinungsfreiheit und einer Beleidigung zu unterscheiden.

4. Fans oder Follower kaufen

Das Kaufen von Facebook-Fans oder Twitter-Follower ist recht umstritten. Viele gewerbliche Nutzer machen von diesem umstrittenen Service Gebrauch. Durch mehr Follower, Likes und Fans werden die Seiten bekannter und erhalten einen Vorteil gegenüber ihren Konkurrenten. Im Hinblick auf die wettbewerbsrechtlichen Regeln, die für alle Unternehmen gelten, können jedoch schnell rechtliche Probleme entstehen. Der Kauf von Fans oder Follower ist wettbewerbsrechtlich auf jeden Fall illegal und sollte im Hinblick auf rechtliche Grundlagen besser unterlassen werden.

5. Gewerbliche Social Media-Auftritte benötigen ein Impressum

Rechtliche Grundlagen im Hinblick auf das Impressum gelten nicht nur für Webseiten, sondern auch für Seiten innerhalb der sozialen Netzwerke. Gemäß § 5 des Telemediengesetzes (TMG) müssen gewerbliche Social Media Seiten von Unternehmen ein Impressum besitzen. Es muss dadurch klar erkennbar sein, wer der Verantwortliche für den Inhalt ist und wer bei einem gesetzlichen Verstoß verantwortlich gemacht werden kann.

Im Impressum müssen der vollständige Name, die Anschrift des Unternehmens, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer enthalten sein. Handelt es sich um eine juristische Person, dann müssen zudem noch die Rechtsform und die Steuernummer angegeben werden.