Bekanntmachen: Warum das auch heute Ihre Gastgeberpflicht ist

Das Bekanntmachen von Gästen, die sich nicht kennen, ist immer noch Gastgeberpflicht. Wie oft diese Höflichkeitsgeste in der heutigen Zeit vergessen wird, werden Sie selbst aus - vermutlich leidvoller - Erfahrung kennen. Dabei gibt es beim offiziellen Bekanntmachen sogar noch feine Unterschiede.
Partielles Bekanntmachen reicht nicht immer
Bei einem offiziellen Empfang mit vielen Gästen, die sich bereits in Gesprächsgruppen aufgeteilt haben, reicht das "partielle Bekanntmachen. Machen Sie die Personen der verschiedenen Gruppen untereinander bekannt. Nicht aber jeden mit jedem.

Bei großen Veranstaltungen erwarten die Gäste nicht, mit allen Anwesenden bekannt gemacht zu werden.  Das ist ebenso bei Festivitäten mit vielen Tischen. Dort reicht es, die Gäste einer Tischrunde untereinander vorzustellen.

Im kleinen privaten Rahmen ist es hingegen stilvoll, alle Gäste als Gastgeberin oder Gastgeber selbst miteinander bekannt zu machen.
Der "Läufer-Tipp" zum Bekanntmachen
Es gibt kaum jemanden, der es angenehm findet, sich anderen selbst bekannt zu machen. Ersparen Sie deshalb den Gästen diese wenig erbauliche Situation. Nehmen Sie sich "Läufer" zu Hilfe. Das sind Personen aus dem Mitarbeiter- oder Freundeskreis, die das Bekanntmachen der Gäste übernehmen.
Sie heißen Läufer, weil diese Helfer von Ihnen pausenlos hin- und hergeschickt werden. Beispiel größerer Empfang: Sie begrüßen das Ehepaar Müller, wechseln ein paar Worte mit Ihnen und sagen dann zu Ihrem Läufer:
"Ach, bitte bringen Sie Frau und Herrn Müller doch zu der Gruppe hinten links, in der auch das Ehepaar Maier steht. Ich weiß, dass sie genauso wie (zu Müllers gewandt:) Sie, lieber Müllers, begeisterte Tennisfans sind."