Wiedersehen macht Freude! So holen Sie sich Ihre Leihgaben zurück

Als großzügiger Mensch verleihen Sie gerne einmal Ihre Sachen, wenn Sie damit Ihren Mitmenschen spontan unter die Arme greifen können. Aber was tun, wenn Ihre Leihgaben nicht mehr zu Ihnen zurück kommen? So fordern Sie Ihre Leihgaben von Ihren Kollegen oder Geschäftspartnern zurück, ohne dass diese Ihnen böse sind.
Leihgaben zurückholen
Zu seinem Recht kommen, ohne andere zu beleidigen und auf Dauer zu verprellen – der Spagat ist nicht leicht. Doch er ist machbar. Holen Sie sich Ihre Bewegungsfreiheit zurück – am besten schnell!

Beispiele: Herr Schuhmann hatte am Kaffeeautomaten nicht das nötige Kleingeld. Herr Pfeifer hat nun schon dreimal in der Kantine sein Portemonnaie vergessen. Frau Schulze hat sich vor Tagen Ihren Marken-Kugelschreiber – ein Geschenk Ihrer Frau – ausgeliehen. Bisher ist keine Ihrer Leihgaben zu Ihnen zurückgekehrt.

Leihgaben zurückholen – Härtestufe 1: Kleingeld
Der Leihbetrag ist gering, der Fall trat zum ersten Mal auf. Sie können auf die 70 Cent verzichten. Dann vergessen Sie die Angelegenheit. Bringen Sie das nicht fertig? Erwähnen Sie beiläufig, Herr Schuhmann solle sich "bei Gelegenheit revanchieren".
Leihgaben zurückholen – Härtefall 2: Mehrere Mittagessen
Es geht um einen größeren Betrag und einen Wiederholungsfall. Ignorieren ist jetzt schwer. Verhandeln Sie beispielsweise in einer Kaffeepause unter vier Augen mit Herrn Pfeifer: "Wie sollen wir eigentlich wegen der drei Mahlzeiten verbleiben?" Sie können den Sach- und Beziehungsaspekt trennen: "Damit wir weiter kollegial miteinander umgehen können, sollten wir schnell das Finanzielle unter uns regeln!"
Leihgaben zurückholen: Härtefall 3 – Der Kugelschreiber
Das gute Stück hat nicht nur einen hohen Preis, sondern auch einen zumindest für Sie hohen persönlichen bzw. ideellen Wert. Hat Frau Schulze das gute Stück etwa verschlampt? Sprechen Sie sie – ohne jeden Tadel in der Stimme! – auf der Beziehungsebene an und ermuntern Sie Frau Schulze zum Perspektivwechsel: "Ich habe Ihnen vor Tagen meinen Kugelschreiber geliehen. Er ist ein Geschenk von meiner Frau und mir deshalb sehr wertvoll. Was täten Sie in diesem Fall an meiner Stelle?"
Praxis-Tipp "Leihgaben"
Wollen Sie Wiederholungstätern gegenüber Klartext reden? Dann sagen Sie: "Das sollen wir aufgrund unserer Erfahrungen bleiben lassen!" Sie können sich aber auch mit einer Ausrede aus der Affäre ziehen: "Tut mir leid, so viel Kleingeld habe ich nicht dabei / ich brauche den Stift selbst."