Der Letzte zahlt die Rechnung?

Ein geselliges Beisammensein wird bei der Rechnung manchmal sehr ungesellig. Man hat ein zwangloses Treffen im Restaurant vereinbart, etwa zum Klassentreffen, und auch das Ende sollte angenehm sein. Nach und nach löst sich die Runde auf.

Keiner will der Letzte sein, der die Rechnung zahlt. Wenn das Treffen nicht auf Einladung eines Einzelnen zustande kam, beschleicht die, die noch am Tisch zurückbleiben, oft ein ungutes Gefühl. Es wurde gegessen und getrunken, und dann gehen die meisten Gäste. Muss der Letzte wirklich alles zahlen?

Nein, zum Glück nicht. Machen Sie sich auch in einer Situation wie der oben geschilderten keine Sorgen: Jeder zahlt im Restaurant nur das, was er wirklich verzehrt hat. Der Besitzer des Lokals muss laut §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches anhand einzelner Rechnungen nachweisen, wer was und wieviel verzehrt hat.

Beugen Sie vor
Vermeiden Sie Unstimmigkeiten schon im Vorfeld: Auch wenn Sie nicht der Gastgeber sind, wie im Beispiel oben, und Probleme mit der Rechnung befürchten, können Sie sich an die Runde wenden. Informieren Sie die anderen Gäste, dass Sie den Kellner gebeten haben, Speisen und Getränke auf getrennte Rechnungen zu setzen, damit der Verzehr für jeden einzeln abgerechnet werden kann.

Hat niemand daran gedacht und die ersten Gäste sind wirklich bereits verschwunden, ohne die Rechnung zu bezahlen, betreiben Sie Schadensbegrenzung. Bitten Sie um eine Zwischenabrechnung, so lange noch jeder genau nachvollziehen kann, was er konsumiert hat.