Schufaeintrag – Was nun?

Ganze 7 Millionen Deutsche sind überschuldet. Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) führt dabei Daten von 65 Millionen Bürgern, wobei natürlich nur negative Einträge schnell zum Problem werden können. Doch wie kommen diese Einträge zu Stande und was kann dagegen unternommen werden?

Die Aufgaben der Schufa

Neben Name, Geburtsdatum und Anschrift speichert die Schufa auch weitere Informationen von Privatpersonen wie Kreditkarten, Girokonten Leasing- sowie Kreditverträge und sogar Kundenkonten bei Versandhäusern. Kontostände werden allerdings nicht gespeichert, da lediglich offene und beglichene Forderungen bei der Schufa hinterlegt werden. Auch wenn häufig über die Schufa geschimpft wird, hat Sie eine nicht unwichtige Aufgabe.

So soll Sie kreditgebende Wirtschaftsunternehmen, von denen sie übrigens auch finanziert wird, vor durch eine Art Bonitätsprüfung vor möglichen Kreditausfällen schützen. Negative Einträge können jedoch drastische Folgen für Privatpersonen haben. Besonders gegen unberechtigte Einträge wird immer häufiger geklagt.

Wurde gegen Sie beispielsweise schon ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und es gab schon die Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder zumindest einen Vollstreckungsbescheid, sind negative Einträge nur noch eine Frage der Zeit und Sie bekommen von Ihrer Bank keinen Überziehungskredit, keine Kreditkarte und selbst Handyverträge und Rechnungskäufe sind mit negativen Einträgen bei der Schutzgemeinschaft tabu.

Schufaeintrag einfach löschen lassen

Was viele nicht wissen, ist die Tatsache, dass Sie einige Einträge bei der Schufa einfach löschen lassen können. Besonders einfach ist dass, wenn eine Verwechslung stattgefunden hat und eigentlich eine andere Person mit dem gleichen Namen den Eintrag verursacht hat. Auch etwas zu voreilige Gläubiger können Negativeintröge verursacht haben. Diese dürfen unbeglichene Forderungen nämlich nur melden, wenn diese vom Schuldner nicht bestritten- oder schon vom Gericht tituliert sind.

Beglichene Forderungen müssen automatisch von der Schufa nach drei Jahren gelöscht werden. Meldet der Gläubiger den Geldeingang jedoch zu spät, können auch solche Einträge zu einem längeren Problem für Privatpersonen werden. Damit die termingerechte Löschung erfolgt, sollten Sie immer alle Belege aufbewahren, um die Zahltermine dokumentiert zu haben. Nur einen berechtigten Schufaeintrag können Sie kaum löschen lassen. Eine ganz kleine Chance besteht auf dem Klageweg.

Spielten automatisierte Meldesysteme der Banken eine Rolle in der Schufaeintrag-Enstehung, raten viele Anwälte zur Klage, zumal diese nicht prüfen, ob ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen besteht, welches schwerer wiegt als das Interesse der Allgemeinheit an einer Datenübermittlung.

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