Probleme kann es unter anderem geben bei:
- Der Aufnahme eines Kredites
- Dem Abschluss eines Handyvertrages
- Anderen Laufzeitverträgen
- Bezahlung auf Rechnung
- Anmieten einer Wohnung
Aus diesem Grund sollte es nach Möglichkeit von vornherein vermieden werden, sich einen negativen SCHUFA-Eintrag einzuhandeln, denn wenn ein solcher erst einmal vorliegt, kann dieser nicht so ohne weiteres rückgängig gemacht werden. Doch in welchen Fällen ist überhaupt mit einem solchen negativen Eintrag bei der SCHUFA zu rechnen?
In den folgenden Abschnitten soll aber nicht nur aufgezeigt werden, wie es zu einem solchen Eintrag kommt, sondern welche Probleme dann drohen und wie die Betroffenen dann am besten darauf reagieren.
Warum erfolgt überhaupt ein SCHUFA-Eintrag?
Für viele hat das Wort SCHUFA keine besonders gute Bedeutung und ist zumeist mit Ängsten und Befürchtungen verbunden. Dabei handelt es sich bei der SCHUFA zunächst einfach um ein privatwirtschaftlich tätiges Unternehmen, welches Unternehmen vor Zahlungsausfall schützen möchte und damit vor allem der Stabilität des Wirtschaftssystems dient.
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, so der korrekte Name, sammelt zu diesem Zweck umfangreiche Daten über Unternehmen und Privatpersonen, um dessen Basis möglichst substanzielle Auskünfte über deren Bonität geben zu können. Dabei werden zunächst einfach unterschiedliche Informationen zu jedem Wirtschaftssubjekt erfasst, aus denen sich eine Art individuelles Ranking ergibt. Erfasst werden u.a. Daten aus folgenden Bereichen:
- Kontaktdaten wie Wohnadresse, Telefonnummer, etc.
- Eröffnete Bankkonten
- Laufende und abgeschlossene Kredite
- Ausgegebenen Kreditkarten
- Offene Forderungen oder säumiges Zahlungsverhalten
- Amtliche Bekanntmachungen über Insolvenz oder Strafen
Entscheidend ist dabei das Gesamtbild. Eine häufige Inanspruchnahme des Dispos fließt dabei negativ ein, ebenso wie ein häufiger Wechsel des Girokontos. Extrem negativ wirken sich zudem Zahlungsrückstände aus, die mit einem gerichtlichen Mahnverfahren eingetrieben werden müssen. Ebenfalls erfasst werden Insolvenzverfahren oder gar Haftbefehle, die aus öffentlichen Bekanntmachungen in die SCHUFA-Bewertung einfließen. Auch wenn die Rechtslage zur Datenerfassung als umstritten gilt, haben Privatpersonen in der Regel kaum einen Einfluss, welche Daten zu ihrer Person gespeichert werden.
So muss beim Vertragsabschluss von Krediten oder mit Mobilfunkanbietern grundsätzlich einer Datenübermittlung an die SCHUFA zugestimmt werden. Einträge zu abweichenden Zahlungsverhalten sind darüber hinaus nur zulässig, wenn fest definierte Bedingungen nach §28a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfüllt sind. Rechtlich umstritten ist die Frage, inwieweit öffentlich zugängliche Daten in die Bewertung aufgenommen werden dürfen.
Darüber hinaus hat es auch jeder selber in der Hand, positiven Einfluss auf seine SCHUFA-Bewertung zu nehmen. Wird dabei einmal versäumt, eine Rechnung rechtzeitig zu überweisen, hat dies keine Auswirkungen, dagegen führen wiederholte Zahlungsrückstände bei Verträgen oder Kreditraten schnell zu einer negativen Einstufung. Ein Insolvenzverfahren hat ebenfalls einen äußerst negativen Einfluss auf die Bewertung durch die SCHUFA.
Eine negative Bewertung zieht Probleme nach sich
Liegt erst einmal ein negativer Eintrag vor, hat dies für den Betroffenen mitunter weitreichende Folgen. Dies beginnt dabei, dass attraktive Finanzierungsangebote im Einzelhandel nicht mehr in Anspruch genommen werden, da auch diese mit einer Bonitätsprüfung einhergehen. Nahezu aussichtslos ist es, einen Kredit etwa für einen Autokauf oder den Immobilienerwerb aufzunehmen. Darüber hinaus sind auch Fälle bekannt, in denen der Abschluss eines Mietvertrages von einem Schufa-Ranking abhängig gemacht wurde.
Als ebenfalls sehr schwerwiegendes Problem kann sich zudem erweisen, dass es kaum noch möglich ist, einen Handyvertrag zu erhalten. Personen, die es gewohnt waren, Ware auf Rechnung zu bestellen, bekommen mitunter Probleme mit ihren Lieferanten, die aufgrund eines negativen SCHUFA-Eintrages diesen Zahlungsmodus nun verweigern.
Dies kann sich insbesondere bei Bestellungen in Online-Shops bemerkbar machen, wo nun Vorkasse verlangt wird. Probleme sind zudem zu erwarten, wenn ein neues Girokonto eröffnet werden soll. Nicht alle Banken verweigern ein Girokonto, allerdings wird bei einer negativen SCHUFA in aller Regel kein Dispo gewährt.
Auch wenn das Leben mit einem negativen SCHUFA-Eintrag in manchen Dingen schwieriger wird, so gibt es aber durchaus Möglichkeiten, mit den Folgen umzugehen. Allerdings sollten sich die Betroffenen möglichst genau überlegen, auf welche Angebote sie dabei eingehen. Zunächst sollte eine negative SCHUFA-Einstufung auch als Warnschuss gesehen werden, der jeden einzelnen vor einem Schuldenkreislauf schützen kann.
Unter anderem stehen folgende Möglichkeiten prinzipiell zur Verfügung:
Problem | Mögliche Lösung |
Girokonto wird nicht vergeben | Guthabenkonto |
Kein Handyvertag | Prepaid Modell |
Kein Bankkredit | Crowd Lending, SCHUFA-freie Angebote |
Keine Bestellungen auf Rechnung | Zahlung per Vorkasse |
Wer also keinen Handyvertrag erhält, muss fortan nicht vollständig auf die Vorzüge der mobilen Telefonie verzichten. Längst werden auch Prepaid-Lösungen angeboten, bei denen auf Guthabenbasis ein mobiles Telefon genutzt werden kann. Genauso werden durch Girokonten auf Guthabenbasis angeboten, bei denen eine Überziehung grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Auf diese Weise sind die Nutzer automatisch davor geschützt, über ihre Verhältnisse zu leben.
Eine besondere Betrachtung verdient das Problem der Kreditaufnahme. Bei regulären Banken werden Kunden mit negativer SCHUFA kaum eine Chance bekommen. Eine Alternative können Finanzdienstleister sein, die SCHUFA-freie Darlehen anbieten, wie auf sofortkredite-24.com zu sehen ist. Neben ausländischen Instituten bieten auch Crowdlending-Plattformen einen entsprechenden Service.
Allerdings liegen die Konditionen in der Regel deutlich über den Angeboten regulärer Kredite. Nicht selten müssen Zinsen von über 10 Prozent einkalkuliert werden.
Ein negativer SCHUFA-Eintrag hat unangenehme Folgen – kann aber auch schützen
Ein negativer SCHUFA-Eintrag ergibt sich manchmal schneller als man glaubt. Mitunter haben es die Betroffenen gar nicht selber in der Hand, welche Daten genutzt werden und wie die SCHUFA zu ihrer Einschätzung kommt. Liegt ein negativer Eintrag jedoch einmal vor, ergeben sich diverse Probleme, die sogar dahin reichen können, dass ein regulärer Mietvertrag verweigert wird.
Während es für jedes Problem prinzipiell Lösungsmöglichkeiten gibt, sollten die Betroffenen diese Situation auch zum Anlass nehmen, ihre finanzielle Situation zu analysieren. Denn nicht selten stellt ein negativer Eintrag auch eine sinnvolle Schutzfunktion dar, die den Konsumenten vor der Schuldenfalle bewahrt.
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