Schufa: Was wird gespeichert?

Wenn Sie einen Vertrag über die Nutzung eines Mobiltelefons abschließen, ein Buch auf Rechnung kaufen oder einen Kredit beantragen, kommt es auf Ihre Bonität an. Das heißt auf die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass Sie sich an Ihr vertragliches Versprechen halten. Sogenannte Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa prüfen dazu Ihre Daten. Aber welche Daten werden wie verarbeitet?

Aufgabe und Wesen der Wirtschaftsauskunfteien
Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunftei, die anhand ihr zugeführter Daten eine Bewertung der finanziellen Zuverlässigkeit, der Bonität, eines Geschäftspartners durchführt. Unternehmen und Banken etc. haben einen Vertrag mit der Schufa, der sie einerseits verpflichtet, Bonitätsdaten (z. B. zuverlässige Tilgung eines Kredits) zu melden, sie im Gegenzug berechtigt, Auskünfte über Kunden, z. B. Kreditnehmer, anzufordern.

Beachten Sie, dass es mehrere solcher Auskunfteien gibt (eine weitere wäre beispielsweise Kreditreform), mit denen Unternehmen vertraglich verbunden sein können. Die Vertragsbindung ist Voraussetzung für das Einfließen eines Geschäftes in die Bewertung.

Die Bonität wird anhand von Daten festgestellt, die der jeweiligen Auskunftei zur Verfügung stehen. Zwar dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz Informationen zu Familienstand, Einkommen, Arbeitgebern und Vermögenswerten (etwa Aktiendepots etc.) nicht verwertet werden, doch Ihr allgemeines Geschäftsgebaren ist ebenso Gegenstand der Erfassung, wie allgemeine Informationen zu Ihrer Person – etwa der Name, Ihr Alter, Geburtsort, aktuelle und frühere Adressen.

Ebenso dürfen Daten zu Ihren Finanzen erhoben und ausgewertet werden. Hier geht es insbesondere um Kredite und Kreditkarten, Girokonten, Leasing und Telefonverträge, aber auch um laufende Mahnverfahren, Privatinsolvenzen, Vollstreckungsbescheide, nicht bediente Kredite oder auch ungedeckte Schecks. Jedoch nennt das Datenschutzgesetz in § 28a insbesondere im Falle negativer Geschäftsvorfälle genaue Bedingungen.

Diese Daten werden nach bestimmten Fristen gelöscht, die je nach der Art des Vorfalls variieren können. So werden Kontoinformationen umgehend nach Kenntnis über die Auflösung des Kontos gelöscht, während Informationen zu Krediten drei Jahre gespeichert bleiben.

Daten und Scoring
Aus diesen Daten, die der Auskunftei vorliegen, werden nun die Scores des zu Bewertenden erstellt. Vor einiger Zeit stellten Testkunden der Stiftung Warentest, die sich über Kreditkonditionen beraten lassen wollten fest, dass sich in diesem Zusammenhang ihre Bonitätswerte teilweise erheblich verschlechtert hatten. Dies beruhte auf falsch erfolgten Mitteilungen der Kreditinstitute an die Schufa – anstelle von "Anfrage Kreditkonditionen" wurde "Anfrage Kredit" gemeldet.

Sie sollten daher unbedingt innerhalb eines gewissen Zeitraums regelmäßig eine detaillierte Eigenauskunft anfordern. Das ist Ihr Recht. Ebenso ist es Ihr Recht, falsche Werte korrigieren zu lassen. Kontrollieren Sie Ihre Bewertungen regelmäßig, so können Sie bei der Schufa unstrittig falsch erfolgte Angaben umgehend löschen lassen.

Bewahren Sie auch aus diesem Grund Rechnungen und Belege, aber auch Beratungsprotokolle auf, bis Sie diese auf ihre richtige Verwertung geprüft haben.