BAFöG – Was Sie beim Beantragen beachten müssen

BAFöG-Ämter sind unter den Studenten für Ihre Bürokratie berüchtigt. Die Bearbeitung der Anträge zieht sich hin und solange gibt es auch kein Geld. Das liegt oft nicht nur am Amt, sondern auch daran, dass mancher Antragsteller die Mechanismen nicht recht durchschaut. Lesen Sie hier, was Sie bei der Antragstellung für Ihr BAFöG beachten müssen.

Das „richtige“ Amt

Reichen Sie Ihren Antrag an der richtigen Stelle ein. Welches die richtige Stelle für Sie ist, hängt von der Art der Ausbildung ab, für die Sie Förderung beantragen. Beginnen Sie ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium, so ist Ihr Ansprechpartner das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule. Beachten Sie, dass Sie den Antrag dort einreichen müssen, wo Sie studieren, nicht wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Studieren Sie in Bonn, müssen Sie Ihren Antrag auch dann dort einreichen, wenn Sie in Köln oder Düsseldorf wohnen.

Besuchen Sie ein Abendgymnasium, eine höhere Fachschule, eine Akademie oder ein Kolleg, so wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich Ihre Ausbildungsstätte befindet. Die Adressen der für Sie zuständigen Ämter können Sie hier finden. Bei Schüler/-innen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Eltern.

Auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung und Forschung können Sie sämtlicheFormulare für Ihren BAFöG-Antrag herunterladen. Zusätzlich wird ein Assistent angeboten, der Ihnen zu den für Sie notwendigen Formularen verhelfen soll. Insgesamt müssen Sie im ungünstigsten Fall 8 Formblätter und 2 Anlageformulare ausfüllen.

Der richtige Zeitpunkt

Für die Auszahlung entscheidend ist das Datum des Eingangs des Antrags. Insbesondere wenn Sie noch keine große Erfahrung im Umgang mit Ämtern und Formularen haben, ist es oft schwierig, die erforderlichen Unterlagen beizubringen. Sie haben dann die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen. Das heißt, Sie schreiben einen Brief, in dem Sie BAFöG-Leistungen beantragen und kündigen an, dass Sie die vollständigen Antragsunterlagen (ausgefüllte Formulare sowie notwendige Belege) umgehend nachreichen.

Vorsicht: Haben Sie Vermögen in Ihrem Antrag vergessen, so haben Sie während der Bearbeitungszeit und innerhalb der Widerspruchsfrist nach dem Erhalt des BAFöG-Bescheides die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzuziehen. Dies ist auch zu empfehlen. Denn haben Sie aufgrund Ihres Irrtums unberechtigt BAFöG-Leistungen erhalten, können hohe Rückforderungen entstehen.

Die experto-Redaktion rät: Stellen Sie Ihren BAFöG-Antrag so früh wie möglich. Die Mühlen der Bürokratie mahlen bekanntlich langsam und je mehr sie mahlen, desto langsamer mahlen sie. Wenn Sie also den Antrag früh stellen, reduzieren Sie die Gefahr, dass Sie zu spät Geld erhalten und eine längere finanzielle Durststrecke überstehen müssen.

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