Auslands-BAföG – Wer kann es erhalten?

Dass Auslandserfahrung von Studenten in manchen Personalabteilungen nicht nur gern gesehen, sondern schon beinahe Einstellungsvoraussetzung ist, weiß auch Vater Staat und deshalb unterstützt er auch Auslandsaufenthalte zu Ausbildungszwecken. Lesen Sie hier, auf welche Weise wer unterstützt werden kann.

Inland, EU-Land oder Fernziel – beachten Sie die Unterschiede
Auslands-BAföG ist gewissermaßen ein verschärftes Inlands-BAföG. Das bedeutet, dass jeder, der im Inland Unterstützungsleistungen erhalten hat, zugleich auch Anspruch auf Unterstützung im Ausland hat. Andererseits sind die finanziellen und anderen Belastungen im Ausland in der Regel höher, so dass damit auch der Kreis potentieller BAföG-Empfänger größer wird. 

Beachten Sie jedoch, dass nach wie vor auch Ihr Einkommen und das Ihrer
Eltern für die Berechnung des BAföG-Anspruchs zu Grunde gelegt wird und,
dass die Art und Weise der Förderung auch davon abhängt, wo Sie Ihre
Ausbildungszeit verbringen. Wenn Sie etwa in einem EU-Land wie
Frankreich studieren wollen, so kann Ihre Ausbildung analog einem
inländischen Studium von Anfang bis zum Ende gefördert werden. Der Sinn
des Bologna-Programms, zu deren Erstunterzeichnern auch die Schweiz
gehört, liegt ja gerade darin, die universitären Ausbildungen europaweit
zu vereinheitlichen.

Jedoch können auch Studenten, die im Inland kein BAföG erhalten, im
Ausland Unterstützung beziehen, doch ist diese Unterstützung dann auf
die Dauer der Ausbildungsphase beschränkt, die im Ausland absolviert
wird.

Achtung Anforderungen – Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen
Außerhalb der EU ist die Förderhöchstdauer ein Jahr und unter besonderen Umständen bis zu zweieinhalb Jahre lang. Doch müssen die Studienleistungen zumindest teilweise im Inland anrechenbar sein.

Auf jeden Fall müssen Sie bei der Beantragung der BAföG-Leistungen nach § 49 BAföG die fachliche und sprachliche Eignung nachweisen. Dies geschieht durch eine gutachterliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte – etwa eines Professors Ihrer Heimatuniversität – und im Falle der sprachlichen Voraussetzungen durch entsprechende Zeugnisse sowie einem Eignungstest der bestanden werden muss (etwa TOEFL).

Die experto-Redaktion meint: Lassen Sie sich nicht von den formalen Voraussetzungen des Auslands-BAföG abschrecken und versuchen Sie bei einem Auslandsaufenthalt Unterstützung zu erhalten. Ein unterlassener BAföG-Antrag kann verschenktes Geld sein.

Der sprachliche Eignungstest lässt sich auch unter bestimmten Voraussetzungen (zweisprachige Schule oder mindestens sechsjähriger Unterricht, bereits erfolgter Aufenthalt im Zielland von mindestens einem Jahr, Stipendien- oder Austauschprogramm) umgehen.