Gesetzliche Krankenkassen: Übernahme der Kosten für Blindenführhunde
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (26.10.2007, Az.:L4 KR 5486/05) hat kürzlich entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse einer blinden Versicherten einen Blindenführhund als Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen hat. Die beklagte Krankenkasse und das Sozialgericht Karlsruhe hatten dies zuvor abgelehnt.