Hunde im Altenheim – was muss im Vorfeld bedacht werden?

Immer wieder einmal wird in der Fachpresse von positiven Ergebnissen der Begegnung von Hunden mit alten und dementen Menschen im Altenheim berichtet. Will man nun diese Erfahrungen in eine Gesamtkonzeption für eine Einrichtung überführen und so sein Angebotsspektrum systematisch erweitern, gilt es im Vorfeld ein paar Dinge zu berücksichtigen.

In den meisten Fällen handelt es sich bei den Berichten um Hunde von Mitarbeitern oder der Heimleitung, die keine spezielle Ausbildung erfahren haben, aber ausreichend „Eignung“ und Verhalten zeigen.

Ausbildung eines Therapiehundes?

Entscheidet man sich aber für den gezielten Einsatz eines Therapiehundes, muss man bedenken, dass eine solche Ausbildung drei bis vier Jahre dauert und auch vom Halter einen wöchentlichen Zeitaufwand von etwa 15 Stunden abverlangt, was wohl eher nur bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen in Frage kommt. Die Kosten in Höhe von ca. 25.000,- € können auch oft nur schwer aufgebracht werden.

Die Gesamtkosten für einen Hund ohne spezielle Ausbildung liegen etwa bei 1000,- € pro Jahr. Ein junger Hund kostet in der Anschaffung etwa zwischen 400 und 1.200,- €. Die Lebenserwartung eines Hundes liegt je nach Züchtung zwischen 10 und max. 16 Jahren.

Niederschwelliger Ansatz

Angesichts der hohen Kosten und auch im Hinblick auf die Ziele eines Hundeeinsatzes in der Altenpflege, speziell bei demenziell Erkrankten, ist aber auch eine eher „niederschwellige“ Ausbildung oft vollkommen ausreichend.
Von Fachleuten werden Terrier oder Dackel eher nicht empfohlen. Entscheidend ist aber die Wesensprüfung nach etwa einem halben Jahr.

Ein freundliches, geduldiges und gehorsames Wesen sollte der Hund unbedingt zeigen und von Hundeexperten bestätigt bekommen. Darüber hinaus wird meist zu mittelgroßen Hunden geraten. Ideal ist die Mischung aus zwei reinrassigen Elternteilen. Dabei ist der Blick in die „Papiere“ und möglicherweise auf den gesamten Wurf empfehlenswert. Gute Erfahrungen werden allgemein mit hellen Labradorhunden und Golden Retriever gemacht.

Gesetzliche Vorschriften und Empfehlungen

Besonders zu beachten ist, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und der Hund ausreichend versichert ist. Eine Tierhaftpflicht und Rechtschutzversicherung muss eigens abgeschlossen werden.

Wenn ein regelmäßiger Einsatz im Altenpflegeheim beabsichtigt ist, sollte der Hundehalter einen Nachweis über entsprechende Ausbildungsinhalte der Einrichtung vorlegen. Wichtig ist, dass der Hund seine feste Bezugsperson hat, als Rudeltier nicht isoliert gehalten wird und langsam und vorsichtig an die beabsichtigten Aufgaben herangeführt wird.

Immer ein Thema: Hygiene

Neben den üblichen Wurmkuren und Tierarztkontrollen ist es ratsam darauf zu achten, dass der Hund nicht nur stubenrein ist, sondern, dass in der Umgebung der Einrichtung die Hinterlassenschaften des Hundes umgehend und zur Gänze beseitigt werden. Mindestens einmal im Jahr sollte der Hund gründlich gewaschen/gebadet werden. Günstig sind darüber hinaus Hunde, die kaum oder gar nicht „haaren“ (Allergien) und die wenig oder gar nicht „sabbern“.  Hier gibt es (meist rassebedingt) große Unterschiede.

Einsatzmöglichkeiten

Die Einsatzmöglichkeiten liegen in der spielerischen Begegnung im Rahmen von kleineren Gruppenangeboten. Aber insbesondere bei bettlägerigen Bewohnern können positive Kontaktmöglichkeiten („Aufhellmomente“) geschaffen werden.

Bei eher lethargischen Bewohnern können – ähnlich wie mit Methoden der Basalen Stimulation – gezielt Reaktionen hervorgerufen werden. Auch der Einsatz im Freien ist eine Option. Speziell für Gärten, in denen bewegungsaktive, demenziell veränderte Menschen aufhalten, könnten neue Erfahrungen gesammelt werden.

Hundekonzept

Bei den gezielten Einsätzen des Hundes im Rahmen des betreuerischen Angebotsspektrums sollte eine (möglichst schriftliche) Einwilligung von Bewohner oder Betreuer vorliegen. Möglicherweise kann dies durch einen besonderen Hinweis im Heimvertrag erfolgen.

Für die Zeiten, in denen der Hund nicht direkt mit seinem Halter in der Einrichtung gemeinsam „tätig“ ist, sollten hundgerechte Plätze vorhanden sein. Auch sollten solche Zeiten nicht länger als ca. 1 Stunde betragen. Schließlich gilt zu klären, inwieweit ein mögliches „Hundekonzept“ in der Einrichtung bei den Arbeitskollegen auf Akzeptanz stößt.

Erst wenn all diese Dinge geklärt sind kann eine sukzessive Umsetzung des Konzepts erfolgen. Angesichts der anfallenden Kosten für die speziellere und intensivere Ausbildung des Hundes können vielleicht Fördervereine oder gezielte Spendensammlungen im Rahmen der Kirchengemeinden eine sinnvolle Unterstützung sein.

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