Pflegedienstleistungen: Bei Fixierung müssen Sie immer den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten

Wenn Bewohner unruhig sind und dadurch sturzgefährdet, sehen viele Pflegekräfte keinen anderen Ausweg als Fixierung. Diese erfolgt dann medikamentös durch Psychopharmaka oder mechanisch mittels Gurten. Jüngste Untersuchungen haben ergeben, dass in Altenheimen 5 Prozent der Bewohner fixiert werden. In gerontopsychatrischen Kliniken sogar bis zu 35 Prozent der Patienten.
In deutschen Krankenhäusern kommen nach Einschätzungen der Gerichtsmedizin der Universität Hamburg bis zu 100 fixierte Patienten im Jahr zu Tode. Zumeist haben sich die Patienten selbst stranguliert oder die Fesseln wurden falsch angelegt. Zudem liegt die Rate der eingesetzten Medikamente zur Fixierung immer noch viel zu hoch: Spitzenreiter sind hier Altenheime, in denen etwa 30 Prozent der Bewohner Beruhigungsmittel bekommen.
Prüfen Sie sorgfältig, ob in jedem Fall eine Fixierung erforderlich und welcher Grad der Fixierung angemessen ist. Denn Ihre Pflegedienstleistung muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren. Ansonsten könnte die Fixierung schnell rechtswidrig sein und Sie als Heimleitung tragen das Haftungsrisiko immer mit.

Ein generelles Sturzrisiko besteht auch bei gesunden Menschen
Das Landgericht (LG) Zweibrücken hat nun mit seinem Beschluss vom 07. Juni 2006 (Az.: 3 S 43/06) nochmals klargestellt, dass Fixierung nur das letzte Mittel sein darf, um Bewohner vor Stürzen zu schützen.

Die Pflichten eines Pflegeheims zur Sicherung sturzgefährdeter Heimbewohner sind zwar auf den üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind, begrenzt. Wenn keine konkrete Zustimmung des Bewohners zu einer Fixierung vorliegt, müssen jedoch die Würde des Bewohners und sein allgemeines Freiheitsrecht gewahrt werden.

Das heißt, dass immer nur die Maßnahmen zum Schutz des Bewohners eingesetzt werden dürfen, die tatsächlich erforderlich sind und den Bewohner am wenigsten beeinträchtigen. Ein generelles Sturzrisiko, das dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht, muss demnach in Kauf genommen werden.