Checkliste: Rechtliche Prüfung einer Pressemitteilung

Die rechtliche Prüfung einer Pressemitteilung ist im Zweifel eine Aufgabe für einen Rechtsbeistand. Allerdings ist das in der Praxis selten nötig. Wenn Sie die folgenden Fragen durchgängig mit "JA" beantworten können, sind sie auf der sicheren Seite.

Persönlichkeitsrechte

  • Liegt die Zustimmung von abgebildeten Personen vor?
  • Oder entstand das Gruppenbild auf einer öffentlichen Veranstaltung, auf der die Teilnehmer damit rechnen mussten, fotografiert zu werden?
  • Wird niemand beleidigt oder anderweitig in seiner Ehre verletzt?
  • Entsprechen Tatsachenbehauptungen über Personen und deren Handlungen nachweislich der Wahrheit? Können Sie das im Zweifel beweisen?

Urheberrecht

  • Besitzen Sie die Nutzungsrechte an Texten oder Bildern von Dritten?
  • Ist die Nutzung oder Lizenz schriftlich vereinbart?
  • Liegt ein Haftungsausschluss für den Fall unrechtmäßig durch den Dritten angebotene Lizenzen vor? (Sonderfall Stock-Fotos)
  • Gilt das Nutzungsrecht auch für das Internet, falls Sie Inhalte von Dritten dort verwenden wollen?
  • Sind eventuelle Zitate als solche gekennzeichnet, kurz und ist die Quelle angegeben?
  • Besitzen Sie die nötigen Lizenzen für Schriften, Grafiken und weiteres ggf. urheberrechtlich geschütztes Material?

Wettbewerbsrecht

  • Sind eventuelle Vergleiche mit dem Wettbewerb messbar und nachvollziehbar?
  • Sind Preise richtig angegeben?
  • Werden keine falschen Eigenschaften behauptet?
  • Können Sie Plagiate ausschließen?

Verbraucherschutz

  • Sind Werbebotschaften nicht irreführend?
  • Werden keine Selbstverständlichkeiten angepriesen?
  • Werden Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht gefährlicher Produkte eingehalten?
  • Ist die Herkunft von Produkten und Dienstleistungen jederzeit transparent?

Jugendschutz

  • Sind Hinweise auf eventuelle Altersbeschränkungen für die Teilnahme an Aktionen oder bei der Verwendung von Produkten enthalten?
  • Enthält die Pressemitteilung selbst keine jugendgefährdenden Inhalte?

Presserecht

  • Ist der Absender eindeutig kenntlich gemacht?
  • Ist online ein aktuelles und vollständiges Impressum über einen Textlink mit einem Klick erreichbar.  

Sonstiges

  • Gibt es keine anderweitigen Bedenken, die einer Veröffentlichung im Wege stehen könnten?