Social Media: Achten Sie auf das Wettbewerbsrecht!

Social Media sind interessante Werbeplattformen geworden. Zwangsläufig ergibt sich daraus, dass durch den Einsatz von Facebook, Twitter, Google+, XING oder anderen Plattformen in der Unternehmenskommunikation auch das Wettbewerbsrecht zu beachten ist.

Ein wichtiger Hinweis: In diesem und weiteren Artikeln geht es um eine generelle Bewertung und nicht um Rechtsauskünfte. Sie finden darin Handlungsempfehlungen für einen sicheren Umgang mit Social Media in der Unternehmenskommunikation. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann stellen Sie diese bitte im experto-Forum. 

Über wettbewerbswidrige Werbung und unlauteren Wettbewerb im Internet wird viel diskutiert. Negative oder geschönte Bewertungen in Social Media von Waren oder Dienstleistungen stellen die Glaubwürdigkeit ganzer Bewertungsportale infrage. Virales Marketing in der Werbung wird durch Social Media erst richtig interessant. Nicht immer werden dabei die Grenzen des Erlaubten eingehalten. 

Bei der Planung eines Social-Media-Projektes lohnt sich ein Blick in das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG). Sehr beliebt sind zum Beispiel Gewinnspiele mit Facebook, die oft weder den Richtlinien von Facebook (Verbot von "Gefällt mir"-Angaben als Lockmittel) noch den Bestimmungen im UWG entsprechen.

Dort steht in § 4 "Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen", Abs. 6: Unlauter handelt, wer "die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht." Bei virtuellen Diensteistungen im Internet, Social Media, Mobile Apps wird diese gesetzliche Regelung gern mal ignoriert. Ebenso verboten ist es, den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen zu verschleiern. Wird nicht genau das mit Social Media immer wieder versucht? 

Sie sollten das Wettbewerbsrecht kennen

Diese Beispiele sollen Ihnen zeigen, dass Social-Media-Manager das Wettbewerbsrecht kennen müssen, um nicht auf dumme Gedanken zu kommen. Natürlich gehören dazu auch das Markenrecht und branchenspezifische Regeln. So unterliegen bestimmte Berufszweige Werbebeschränkungen oder sogar Verboten, die durch einen schlecht geplanten Social-Media-Auftritt überschritten werden können.

Neben den Gesetzen müssen auch die Nutzungsbestimmungen der Betreiber von Social-Media-Plattformen beachtet werden. Drucken Sie sich die Facebook-Richtlinien einmal aus und markieren alle im Wettbewerb relevanten Passagen. Sie werden staunen, was eigentlich erlaubt und was eigentlich sanktioniert ist. Mein Tipp: Gehen Sie mit "Gefällt mir" niemals leichtfertig um. Der Button ist kein Verkaufserfolg auf Knopfdruck! 

Stichworte, die Sie zum Wettbewerbsrecht und Social Media buchstäblich auf dem Zettel haben sollten, sind: 

  • Werberichtlinien
  • Wettbewerbsregeln und unlauterer Wettbewerb
  • Markenschutz
  • Regeln für Gewinnspiele
  • Verbraucherschutz

Dem letzten Stichwort sind in Deutschland weitere Gesetze gewidmet. Die Richtlinien sind zum Teil branchenspezifisch. Der Grundsatz findet sich jedoch bereits im UWG, denn darin ist ein Täuschungsverbot verankert. In der Praxis sind Bewertungsportale oft ein Anlass für Diskussionen um die Rolle von Social Media im Wettbewerb. Werden darüber gefälschte Angeben nicht regelrecht gefördert?

Man kann es auch genau anders sehen. Über wettbewerbswidrige Bewertungen und Risiken für Unternehmen und Agenturen hat Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht Urteile und Bewertungen zusammengefasst.

Wie haben Sie Ihr Social-Media-Team auf Belange des Wettbewerbsrechts vorbereitet? Ihre Erfahrungen können Sie im experto-Forum teilen und diskutieren. 

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