Die 6 wichtigsten Rechtsgebiete in Social Media

Social Media stellen Unternehmen vor große Herausforderungen bei der rechtlichen Bewertung. Wie groß ist das Risiko von Abmahnungen, Wettbewerbsverstößen, Rechtsstreiten im Urheberrecht, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und anderen juristischen Problemen? Die kurze Antwort: Je mehr Sie darüber wissen, desto kleiner das Risiko.

In diesem und weiteren Artikeln beschäftige ich mich mit den grundlegenden Rechtsgebieten und stelle Ihnen einige relevante Aufgaben der Manager von Social Media und Unternehmenskommunikation vor.

Sie sollen verstehen, welche Bereiche relevant sind und wie Sie rechtliche Risiken vermeiden können. Sich ganz rauszuhalten aus Social Media könnte ein Weg sein. Allerdings bezweifle ich, ob auf diesem Weg noch Marketing-Erfolge erzielbar sind. 

Wer auf der Suche nach hundertprozentig rechtssicheren Auskünften ist, der wird sich mit Social Media schwertun. Das liegt daran, dass viele Rechtsvorschriften an das innovative Kommunikationsumfeld noch gar nicht eingerichtet sind. Allein die international unterschiedliche Auslegung von Urheberrechten bereitet seit Bestehen des Internets gewaltige Probleme. Mit Facebook, Twitter, Google+ und anderen ist das nicht besser, sondern sogar noch schlimmer geworden. Hier sind die 6 wichtigsten Rechtsgebiete in Social Media für die Unternehmenskommunikation.

1. Arbeitsrecht

Die Fragen im Arbeitsrecht reichen vom Verbot der Social-Media-Nutzung am Arbeitsplatz bis hin zu Konsequenzen für öffentliche Äußerungen über die Firma durch Arbeitnehmer. Die Urteile und Diskussionen darüber füllen Bände. Mein Rat: Beziehen Sie in Social-Media-Vorhaben immer die Personalleitung, Personalvertretung (Betriebsrat, Personalrat) und die Rechtsabteilung ein.

Ziel sollte dabei eine erfolgreiche Umsetzung sein. Dafür braucht es häufig Kompromisse. So halte ich nichts von der technischen Sperrung von Social-Media-Webseiten. Fördern Sie stattdessen den Dialog!

2. Urheberrecht

Wussten Sie, dass Sie Facebook beim Hochladen eines Bildes oder Videos weltweite Nutzungsrechte einräumen? So steht es in den Nutzungsbedingungen von Facebook. Erlauben die Nutzungsrechte, die mit dem Betriebsfotografen vereinbart wurden, eine solche Weitergabe? Das ist eine von vielen Fragen, die im Urheberrecht auftreten können. Beschäftigen Sie sich damit! Denn Abmahnungen in diesem Bereich können sehr unangenehme Folgen haben. 

3. Medienrecht / Presserecht und Jugendschutz

Inzwischen wird hier und da auch von einem Internetrecht gesprochen. Gemeint sind die Bedingungen, unter denen ein Unternehmen oder eine Person Inhalte veröffentlichen darf. Neben Aspekten der Meinungs- und Informationsfreiheit geht es in diesem Rechtsbereich um Kennzeichnungspflichten (Impressum) bis hin zu Lizenzbedingungen an der Schnittstelle zum Rundfunk, zum Beispiel beim Internetfernsehen.

Der Jugendschutz spielt hier ebenfalls eine wichtige Rolle. So wie ein Gaststätteninhaber das Jugendschutzgesetz kennen (und aushängen) muss, stehen Sie als Social-Media-Manager in der Pflicht, jugendgefährdende Inhalte zu vermeiden. 

4. Wettbewerbsrecht

In Social Media ist vieles möglich, aber nicht alles erlaubt. Unlauterer Wettbewerb, Verstöße gegen Werbebeschränkungen für Tabak oder Alkohol oder in bestimmten Branchen dürfen auch bei Facebook, Twitter oder Google+, YouTube und jeder anderen Plattform nicht sein. Sie können sich nicht hinter den Betreibern der Portale verstecken, denn schon mit Ihrer Anmeldung willigen Sie in deren Nutzungsbedingungen ein. Diese schließen eine Haftung für Verstöße grundlegend aus. 

5. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Vom Recht am eigenen Bild bis zur "informationellen Selbstbestimmung" reicht das Spektrum in diesem Bereich. Social Media werden von Unternehmen und Marken gern für Kundenkontakte genutzt. Unter welchen Bedingungen dürfen Sie Kundendaten speichern? Welche dürfen Sie erfragen, nutzen und aufbewahren?

Neben konkreten Rechtsfragen sollten Sie hier einen Grundsatz immer berücksichtigen: Der Nutzer bestimmt, wie mit seinen Daten umzugehen ist. Verlangt er deren Löschung oder widerruft er z. B. eine Einwilligung, so sollten Sie dem grundsätzlich nachkommen. Dem Datenschutz wird heute weitaus mehr Augenmerk geschenkt als von vor einigen Jahren. Aus gutem Grund.

6. Strafrecht

In Social Media kann es vorkommen, dass Menschen beleidigt, bedroht oder anderweitig geschädigt werden. Hier kommt das Strafgesetzbuch ins Spiel. So kann es passieren, dass sich Nutzer untereinander auf einer von Ihnen betriebenen Social-Media-Plattform beschimpfen. Seien Sie dafür sehr hellhörig! Schalten Sie sich moderierend ein und unterstützen Sie notfalls die Strafverfolgung von derartigen Vorfällen. 

Wer ein Social-Media-Projekt plant, sollte die genannten Rechtsgebiete kennen, das Vorhaben daraufhin überprüfen und eventuell externen Sachverstand hinzuziehen. Grundlegende Unterstützung dürfen neben Rechtsanwälten auch Marketing- und PR-Berater geben, deren Praxiserfahrung Ihnen bei der Risikoabschätzung hilft. Den Anwalt brauchen Sie bei der juristischen Absicherung bestimmter Vorhaben. Die Formulierung eines Impressums oder von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Internet sind Beispiele dafür.

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