Regel 3: In der Abschiedsrede werden Leistung und Persönlichkeit des Adressaten gewürdigt. Im Grunde genommen müssen Sie nur vier Punkte berücksichtigen:
- Was hat der Abschiednehmende für die Firma, Behörde oder den Verein getan und zukunftsweisend bewirkt?
- Wodurch hat er sich in der Zusammenarbeit mit Kollegen, Untergebenen und Vorgesetzten ausgezeichnet?
- Welche hervorstechenden Charaktereigenschaften haben seinen Arbeitsstil geprägt?
- Warum werden ihn künftig alle vermissen?
Regel 4: Die Abschiedsrede sollte humorvoll sein. Wenn die Anwesenden, alle Anwesenden, ein paar Mal herzhaft lachen können, dann ist sie gelungen. Sie werden also nicht nur auf die Bewährung des Abschiednehmenden in schweren Zeiten eingehen, sondern auch lustige Anekdoten erzählen. So vermeiden Sie übertriebenes Lob und beweihräuchern den Abschiednehmenden nicht versehentlich.
Regel 5: Ihre Abschiedsrede kann augenzwinkernd auf kleine menschliche Schwächen anspielen. Der Kollege ist immerhin bekannt und alle Anwesenden sind mit seinen Kanten und Ecken vertraut. Idealisierung ist nicht das Ziel – stattdessen kann neben der Würdigung der Leistung auch eine humorvolle (aber auf keinen Fall eine enthüllende!) Andeutung kleiner Fehler ihren Platz in der Abschiedsrede finden.
Regel 6: Blicken Sie auf seine Zukunft. Am Ende Ihrer Rede sollten Sie die zukünftigen Betätigungen und Ziele des zu Verabschiedenden schildern, wie er etwa in neuer Umgebung Wichtiges gestaltet. Oder die langgehegten Pläne, die er im Ruhestand endlich verwirklichen möchte, z. B. Reisen zu unternehmen, ein Buch zu schreiben, ein Hobby intensiver zu betreiben, sich ehrenamtlich zu engagieren, seine Memoiren zu schreiben, Auslandskontakte zu pflegen oder in einem Verein aktiv zu werden.