Vorsicht Unterschriftenfalle: i.A. – i.V.

Die beiden Abkürzungen "i.A." und "i.V." treten in Verbindung mit einer Unterschrift auf und bedeuten "im Auftrag" und "in Vollmacht". Fälschlicherweise wird häufig angenommen, dass "i.V." in Vertretung" bedeute und dem "i.A."gleichzusetzen sei.

Mit „in Vollmacht“ können Sie in der Regel nur unterzeichnen, wenn sie dazu von ihrem Arbeitgeber offiziell – oft sogar durch ein Schreiben der Geschäftsleitung – ermächtigt wurden.
„i.A.“ bedeutet „im Auftrag der Firma“, nicht im Auftrag einer Kollegin oder eines Vorgesetzten. Nur weil jemand Sie bittet, einen Brief für ihn oder sie zu unterschreiben, heißt das nicht, dass Sie das dürfen.

Firmeninterne Regelungen

Aber wie bei so vielen Dingen, ist die Unterschriftenregelung firmeninternen Regeln unterworfen und wird in den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher, und sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten ab, zu welcher Unterschrift Sie berechtigt sind.
Selbst mit „i.A“ zu unterschreiben, ist in vielen Unternehmen keine Selbstverständlichkeit, sondern bedarf häufig der gesonderten Absprache.

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