Gratulationen zu Hochzeiten erfordern Fingerspitzengefühl

Der Hochzeitstag ist selbst im Leben eines sonst eher nüchternen und geschäftsmäßig denkenden Menschen ein außergewöhnlicher und emotionsgeladener Tag. Wollen Sie Gratulationen verschicken, müssen Sie sich auf eine völlig andere Stimmung und Ausdrucksweise einlassen, als bei der Geschäfts-Korrespondenz mit dem selben Menschen. Denn mit diesem außergewöhnlichem Anlass müssen Sie „außergewöhnlich“ umgehen.

Gratulationen zu Hochzeiten

Gratulationen zu einer Hochzeit erfordern von Ihnen besonderes Einfühlungsvermögen. Es geht darum, angemessen zu reagieren: nicht zu distanziert, sondern persönlich und deutlich emotionaler als bei sonstigen, rein geschäftlichen Anlässen.
Die Form Ihrer Gratulationen muss schon zeigen, dass Sie diese Heirat als ein besonderes Ereignis bewerten. Also kommen E-Mail, Fax oder ein Schreiben auf normalem Geschäftspapier nicht in Frage. Greifen Sie zu einem hochwertigem Bogen mit Wasserzeichen in Weiß oder Beige. Dieses Schreiben wird voraussichtlich jahrelang als Erinnerung an diesen Tag aufbewahrt. Damit bleibt auch Ihr Unternehmen jahrelang in Erinnerung – positiv, wie negativ.
Die Versuchung, eine vorgefertigte Glückwunschkarte zu nehmen ist natürlich groß. Aber ein persönlicher Brief hat nun mal einen höheren Stellenwert.
Praxis-Tipp
Wenn Sie Einfluss darauf haben, sollten Sie bei internen Gratulationen bestimmte Regeln im Unternehmen einführen: Es geht nicht, dass eine Mitarbeiterin ein ausführliches Schreiben, vielleicht sogar ein Geschenk erhält, während eine andere mit einer Karte abgespeist wird. Das führt nur unnötig zu Animositäten.
Wohin verschickt man Gratulationen?
Versenden Sie das Glückwunschschreiben immer an die Privatanschrift. Sie können Gratulationen an eine Mitarbeiterin nicht einfach in deren Postfach legen oder ihr über die interne Zustellung zukommen lassen.
Gratulationen: Der richtige Versendezeitpunkt
Im Idealfall trifft der Brief exakt am Hochzeitstag ein – auf keinen Fall schon vorher, das bringt Unglück. Aber auch nicht zwei oder drei Tage zu spät! Entscheidend ist der Tag der standesamtlichen Trauung. Falls überhaupt eine kirchliche Trauung folgt, müssen Sie hier nicht noch einmal gratulieren.