Geschäftsbrief DIN 5008: Alles richtig machen (Teil 7)

Im Geschäftsbrief nach der DIN 5008 werden Sie auch Zahlen und Zeichen verwenden müssen - diese Regelungen stellen wir Ihnen im siebten und letzten Teil der Artikelreihe vor. Hier lesen Sie, was die DIN 5008 zu Telefonnummern, Bankleitzahlen und Zeichen wie "&" vorschreibt.

Geschäftsbrief DIN 5008: Zahlen
Zahlen werden dreistellig mit Leerzeichen gegliedert, bei Zahlen mit Komma in Dreiergruppen rechts und links des Kommas.
2 000 Stück
0,544 34
Nur bei Geldbeträgen wird die Gliederung mit Punkt empfohlen.

Geschäftsbrief DIN 5008: Bankleitzahlen
Bankleitzahlen werden besonders gegliedert:
Dreierblock, Leerzeichen, Dreierblock, Leerzeichen, Zweierblock:
BLZ 422 300 77
Vorangestellt ist „BLZ“ ohne Doppelpunkt.

Geschäftsbrief DIN 5008: Internationale Bankkennzahlen (IBAN)
Die internationalen Bankkennzahlen bestehen aus fünf Vierergruppen und einer Zweiergruppe:
IBAN DE89 1111 2222 3333 4444 5555 66

Geschäftsbrief DIN 5008: Geldbeträge
Geldbeträge werden vor dem Komma dreistellig mit Punkt gegliedert.
89.000 EUR

Geschäftsbrief DIN 5008: Kontonummern
Zu Kontonummern gibt die DIN 5008 keine Schreibweise vor. Am besten ist es, sie von links nach rechts in Dreier- und Zweierblöcke aufzugliedern:
555 66 77.

Geschäftsbrief DIN 5008: Postleitzahlen und Postfachnummern
Postleitzahlen werden nicht gegliedert:
53113 Bonn.
Postfachnummern gliedern Sie zweistellig von rechts:
1 22 33.

Geschäftsbrief DIN 5008: Telefonnummern
Mittlerweile werden Telefonnummern nicht mehr gegliedert, auch bei Telefonnummern mit Vorwahlnummern nicht. Die Vorwahlnummer wird nicht mehr eingeklammert, sondern nur noch mit einem Leerschritt abgesetzt:
0123 45678.

Geschäftsbrief DIN 5008: Telefonnummern mit Durchwahl
Die Durchwahl wird mit einem Bindestrich ohne Leerschritt abgetrennt:
0123 45678-99.
Bei Sondernummern wird die Vorwahl, die den Tarif angibt, mit einem Leerschritt abgesetzt:
0800 12345.

Geschäftsbrief DIN 5008: Telefonnummern international
Im Geschäftsbrief nach DIN 5008 werden Sie auch die internationalen Regelungen beachten. Die Schreibweise ist nicht schwierig: Halten Sie sich an die Angaben der DIN 5008 zu Telefonnummern, und ersetzen Sie die „0“ der Vorwahl durch „+49“.
Beispiel: +49 123 45678-99

Geschäftsbrief DIN 5008: Faxnummern
Die Regelungen zu den Telefonnummern gelten entsprechend, Sie müssen nur die Bezeichnung „Fax“ der Nummer voranstellen.

Geschäftsbrief DIN 5008: Telexnummern
… werden auch nicht gegliedert.
Beispiel 98765-21 rwe d

Geschäftsbrief DIN 5008: Zahlenaufstellungen
Zahlenaufstellungen werden nach dem letzten Schriftzeichen einer Zahlengruppe ausgerichtet. Dezimalzeichen müssen immer untereinander stehen.

Geschäftsbrief DIN 5008: Zeichen für…
Das Zeichen für „bis“ ist ein sogenannter Gedankenstrich: „—“. Er ist länger als ein normaler Bindestrich und wird nicht innerhalb eines Satzes verwendet.

Das Zeichen für „gegen“ ist „./.“ und wird meist im juristischen Schriftverkehr verwendet. Vor und hinter dem Zeichen steht ein Leerschritt: „Kramer ./. Kramer“.

Das andere Zeichen für „gegen“ ist der Gedankenstrich „—“ und wird beispielsweise bei Sportmannschaften verwendet: „Bayern München – Werder Bremen“.

Zeichen für „kleiner“ („<“) und „größer“ („>“) stehen mit je einem Leerschritt vor und hinter dem Zeichen.

Das kaufmännische Zeichen für „und“ ist „&“ und darf nur in Verbindung mit Firmennamen verwendet werden: „Schneider GmbH & Co. KG“.

Geschäftsbrief DIN 5008: Zeilenabstand
Der Zeilenabstand ist im Geschäftsbrief gemäß DIN 5008 immer einzeilig. Nur Gutachten, Berichte oder Ähnliches dürfen größere Zeilenabstände aufweisen.

Geschäftsbrief DIN 5008: Zeilenanfang und -ende
Der Zeilenanfang des Textes befindet sich 24,1 mm von der linken Blattkante entfernt. Das Zeilenende ist 20 mm von der rechten Blattkante entfernt. Es ist erlaubt, bis zu einem Abstand von 8,1 mm an die rechte Blattkante heran zu schreiben – allerdings können sich dadurch Probleme mit dem Drucker ergeben.