Geschäftsbrief DIN 5008 – alles richtig machen (Teil 2)

Es ist gar nicht so schwierig, einen Geschäftsbrief nach DIN 5008 richtig aufzusetzen. Unsere Artikelserie hilft Ihnen, von A bis Z alles richtig zu machen. Hier finden Sie weitere Regelungen zum umfangreichen Buchstaben "A": Anschriften bis Auslassungspunkte.

Geschäftsbrief DIN 5008: Anschriften

Das Anschriftenfeld ist 40 x 85 mm groß und enthält keine Leerzeilen (mehr). Es umfasst neun Zeilen, die ersten drei sind für Vermerke und Zusätze bestimmt wie: „Einschreiben“ oder „Nicht nachsenden“. Haben Sie keine Vermerke oder Zusätze, lassen Sie die Zeilen leer. Die Vermerke werden nicht mehr durch Leerzeile von der Anschrift getrennt, sondern stehen direkt davor. Einzeilige Vermerke beginnen dadurch auch erst in Zeile drei, zweizeilige in Zeile zwei. Damit bleiben Ihnen sechs Zeilen für die Anschrift.

Akademische Grade, Amts- und Berufsbezeichnungen in der Anschrift

Im Geschäftsbrief nach DIN 5008 stehen Amtsbezeichnungen (Prof.) und akademische Grade (Dr., Dipl.-Ing. etc.) direkt vor dem Namen:
Herrn
Prof. Dr. Alleswisser

Berufsbezeichnungen (Rechtsanwalt o. Ä.) stehen hinter „Herrn / Frau“ und nicht in derselben Zeile wie der Name:
Frau Rechtsanwältin
Besserwisser
oder
Frau
Rechtsanwältin
Besserwisser

Ortsteilnamen in der Anschrift

werden oberhalb der Straße oder Postfachangabe platziert, NICHT hinter der Stadt.

Firmenbezeichnungen können im Geschäftsbrief nach DIN 5008 in der Zeile ober- oder unterhalb des Empfängernamens stehen:

ABC GmbH
Herrn Alois Adlhuber
oder
Herrn Alois Adlhuber
ABC GmbH

Geschäftsbrief DIN 5008: Auslandsanschriften

Auslandsanschriften entsprechen in ihrem Aufbau im Wesentlichen denen im Inland. Zu beachten ist:

  • KEIN Länderkennzeichen vor die Postleitzahl! Unterschiedliche Kennzeichen führen zu Problemen.
  • Schreiben Sie den Ortsnamen in der Landessprache, und in Versalien gesetzt.
  • Das Land steht ohne Leerzeile unter dem Ortsnamen, in deutscher Sprache und in Versalien gesetzt.

Geschäftsbrief DIN 5008: Apostroph

Ein Apostroph ersetzt ausgelassene Buchstaben: „Geht’s gut?“.

Geschäftsbrief DIN 5008: Aufzählungen

Aufzählungen im Geschäftsbrief nach DIN 5008 können auf verschiedene Arten erfolgen. Grundsätzlich gilt:

  • Aufzählungen werden durch eine Leerzeile davor und dahinter vom Text getrennt.
  • Hinter dem letzten Wort der Aufzählung steht ein Punkt, hinter den vorhergehenden Worten steht jeweils ein Komma.
  • Nehmen die einzelnen Aufzählungselemente mehr als eine Zeile ein, können Sie diese durch jeweils eine Leerzeile voneinander abgrenzen.

Geschäftsbrief DIN 5008: Auslassungspunkte

Wenn Sie Text nicht wiederholen wollen, können Sie für ausgelassene Textteile Auslassungspunkte setzen: Drei Punkte kennzeichnen eine ausgelassene Textstelle. Sie werden durch je ein Leerzeichen davor und dahinter vom Text abgesetzt. Stehen die Auslassungspunkte am Satzende, schließen sie den Satzschlusspunkt mit ein.

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