Anrede im Geschäftsbrief: Das ist erlaubt

Nicht alle Anreden können Sie im Geschäftsbrief verwenden. Aber Sie müssen sich auch nicht auf "Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr" beschränken - diese Anrede erscheint heute vielen als etwas angestaubt.

Diese Anreden sind im Geschäftsbrief erlaubt

Sehr geehrter Herr Mustermann  / Sehr geehrte Frau Mustermann
Diese Anrede findet im Geschäftsbrief am häufigsten Verwendung und ist nie verkehrt – auch wenn Sie vielen mittlerweile zu förmlich und angestaubt ist.

Lieber Herr Mustermann / Liebe Frau Mustermann
Nicht nur in der privaten Korrespondenz können Sie die Anrede „Liebe/r“ verwenden. In der geschäftlichen Korrespondenz muss aber eine sehr herzliche und freundschaftliche Beziehung zum Adressaten bestehen, für den normalen Geschäftsbrief ist diese Anrede nicht angebracht.

Guten Tag, Frau Mustermann
Dies ist eine der neuen Anreden, die sich eingebürgert haben und die auch in der geschäftlichen Korrespondenz Verwendung finden können.

Hallo, Frau Mustermann
Tun Sie es nicht. Diese Anrede hat im Geschäftsbrief nichts verloren – auch nicht in E-Mails!

Anrede im Geschäftsbrief: Vorsicht, Kommata!
Wenn Sie sich im Geschäftsbrief für die Anrede „Guten Tag, Frau Mustermann,“ entscheiden, beachten Sie, dass hier zwei Kommata in der Anredezeile stehen. Das erste hinter „Guten Tag“, das zweite hinter „Frau Mustermann“.

Das gilt natürlich ebenso bei der Anrede „Guten Morgen, Herr Mustermann,“ oder „Guten Abend, lieber Herr Mustermann,“.

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