Straftat? Dem Arbeitgeber am besten nicht verschweigen!

Ein Bewerbungsgespräch steht an. Der Bewerber hat vielleicht eine Straftat begangen, ist aber noch nicht verurteilt. Wie sollte man damit umgehen? Es gilt: Ehrlich währt am längsten. Im schlimmsten Falle kann es sogar zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber kommen.

Arzt verschweigt Straftat und wird zu Recht gefeuert: Beispiel aus dem Gericht

Ein Beispiel macht es deutlich. Weil ein Chefarzt bei seiner Einstellung eine Vorstrafe verschwieg, hat sein Arbeitgeber ihn fristlos entlassen. Der Arzt wurde in leitender Funktion eingestellt und unterschrieb, dass kein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Eingeleitete Verfahren und Ermittlungen sollte er melden.

Der Arzt wurde nach seiner Einstellung wegen eines zurückliegenden
Vorfalls wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Sein aktueller
Arbeitgeber erfuhr aus den Medien von dem Fall und entließ den Arzt. Das
Landesarbeitsgericht Hessen entschied: zu Recht (LAG Hessen, Urteil vom
5.12.2011, 7 Sa 524/11). Begründung: Der Arbeitgeber misst dem guten
Leumund einen hohen Stellenwert bei. Der Arzt hätte seinen Arbeitgeber
von der Angelegenheit berichten müssen.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Darauf achten, ob eine Straftat Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis hat oder nicht!

Wenn ein Arbeitnehmer eine Straftat begeht, stellt sich die Frage, ob eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt ist oder nicht. Für außerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses begangene Straftaten gilt: Eine Kündigung ist gerechtfertigt, wenn die Tat geeignet ist, die besondere Art der im Arbeitsverhältnis geschuldeten Tätigkeit zu beeinflussen.

Begeht beispielsweise ein angestellter Kraftfahrer eine schwerwiegende Verkehrsstraftat, darf der Arbeitgeber ihm kündigen. Wird ein Bankangestellter im Vertrauensverhältnis wegen eines Vermögensdeliktes verurteilt, ist eine Kündigung rechtens.

Straftat: Im besten Falle wird Sie dem Arbeitgeber gegenüber angesprochen!

Arbeitnehmer, die auf Nummer sicher gehen wollen, sprechen also Straftaten gegenüber ihrem Arbeitgeber an. Es gilt hier das Prinzip: Ehrlich währt am längsten.