Brief vom Inkassobüro – Was nun?

Verbraucher sind immer wieder verunsichert: Was tun, wenn ein Brief vom Inkassobüro im Briefkasten lauert? Die Fragen sind vielfältig: Welche Forderung ist wirklich rechtens, was müssen Sie zahlen und worauf sollten Sie achten? Wir verraten Ihnen die Antworten und geben Ihnen Tipps zum richtigen Verhalten anhand eines Beispiels.

Martha M. bezieht seit Jahren die Bahncard. Die Kosten hierfür wurden jedes Jahr automatisch vom Konto abgezogen, schließlich hatte Martha dem Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt. Dieses Jahr aber war alles anders. Wie gewohnt erhielt Martha im April ihre Bahncard. Das Geld wurde jedoch nicht von ihrem Konto abgebucht. Martha verfolgte ihre Kontoauszüge nicht, da der Einzug in den Jahren zuvor stets funktionierte. Ein großer Fehler – ein halbes Jahr später flatterte ein Brief vom Inkassobüro in ihren Briefkasten.

Das Inkassobüro forderte eine Geldsumme von 115 Euro bestehend aus 62,50 Euro für die Bahncard sowie 37,50 Euro für die Ermittlungen des Inkassobüros. Diese sollten innerhalb einer zweiwöchigen Frist an das Inkassobüro überwiesen werden. Sollte dies nicht erfolgen, so drohte das Inkassobüro mit einem gerichtlichen Mahnbescheid.

Martha fiel aus allen Wolken. Nachdem sie ihre Kontoauszüge überprüfte, stellte sie fest, dass das Geld für die Bahncard nicht abgebucht wurde. Eine Mahnung oder Erinnerung hat sie jedoch nie erhalten. Warum als plötzlich der Brief des Inkasso-Unternehmens?

Inkassobrief nach 30 Tagen rechtens
Völlig verwirrt und sich keiner Schuld bewusst rief Martha beim Inkassobüro als auch bei der Bahn an, um zu erklären, dass sie keine Mahnung erhalten habe und nicht verstehe, warum sich die Bahn direkt an ein Inkassobüro wendet. Natürlich konnte oder wollte ihr keiner weiterhelfen. Ein Brief vom Inkassobüro sei bereits nach 30 Tagen nach Ablauf der Zahlpflicht gesetzlich erlaubt. Martha fragt sich nun, ob sie die 115 Euro wirklich zahlen muss.

Was Sie tun können, wenn das Inkassobüro klingelt
Wenn auch Sie einen Brief von einem Inkassobüro erhalten, ist es wichtig, dass Sie den Fall zunächst gründlich prüfen, um nicht auf ein unseriöses Unternehmen hereinzufallen. Recherchieren Sie den Namen des Inkassobüros im Internet, hier finden Sie zahlreiche Hinweise auf die Authentizität des Inkasso-Unternehmens.

Weiterhin sollten Sie überprüfen, ob die Forderung gültig ist, das heißt, haben Sie wirklich eine Zahlung versäumt? Sollten Sie noch mit einem Unternehmen eine offene Rechnung haben, müssen Sie diese natürlich begleichen. Wie im obigen Fall muss Martha also das Geld für die Bahncard bezahlen.

Als Schuldner müssen Sie jedoch auch die Inkassogebühren zahlen, da die Forderung berechtigt ist. In einigen Fällen entfällt die Gebühr jedoch, je nach Kulanz der jeweiligen Unternehmen.

Liegt eine Vollmacht vor?
Überprüfen Sie, ob in dem Schreiben des Inkassobüros eine Einzugsermächtigung enthalten ist. Diese ist laut § 174 BGB obligatorisch. Im oben genannten Fall muss also die Bahn dem Inkassobüro eine Einzugsermächtigung erteilen, die auch Ihnen im Original beiliegen muss. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie das geforderte Geld nicht zahlen.

Meistens schreiben Inkassobüros in ihren Briefen eine Frist. Sie müssen sich unbedingt in dieser Frist gemeldet haben. In einem Brief an das Inkasso-Unternehmen müssen Sie der Forderung zunächst widersprechen.

Schreiben Sie auch die Gründe, warum Sie die genannte Summe nicht zahlen werden. Bitten Sie weiterhin um Klärung mit dem Forderungssteller und verlangen Sie in einer Frist von zwei Wochen eine schriftliche Bestätigung Ihres Schreibens. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Auch dem Forderungssteller, im obigen Falle die Bahn, sollten Sie einen Brief schreiben. Sagen Sie, dass Sie die versäumte Zahlung umgehend nachholen. Schreiben Sie auch hier, dass Sie keine Mahnung erhalten haben. Weiterhin verlangen Sie auch hier eine Klärung mit dem Inkassobüro und fordern Sie auf, den Auftrag an das Inkassobüro umgehend zurückzuziehen. Somit haben Sie alles richtig gemacht und im günstigsten Fall bares Geld gespart.

Martha erhielt wenige Tage später ein Schreiben des Inkassobüros: Die Maßnahmen wurden eingestellt. Das Geld für die Bahncard hat sie umgehend überwiesen und somit die rechtmäßigen Schulden beglichen. Seitdem hat sie nie wieder etwas von dem Inkassobüro gehört. Der Aufwand hat sich für das Inkassobüro mit dieser Geldhöhe nicht gelohnt – für Martha schon.

Die monero-Redaktion rät: Sollten auch Sie einmal Post von einem Inkasso-Unternehmen erhalten, stecken Sie nicht gleich den Kopf in den Sand. Auch Gläubiger sind nur Menschen, mit denen zu verhandeln ist. Wichtig ist, dass Sie in der gesetzten Frist reagieren, sonst könnte schon bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

Ist die Forderung berechtigt, müssen Sie zahlen. Achten Sie dabei auf eine logische Kostenkalkulation des Inkassobüros: Bei einer Schuld bis 300 Euro nimmt ein Inkassobüro ca. 40 Euro, bis 600 Euro ca. 80 Euro und bis 900 Euro ca. 110 Euro.

Je nach Höhe der genannten Forderung sollten Sie einen Schuldnerberater aufsuchen. Überweisen Sie auf keinen Fall eine Forderung, die Sie nicht nachvollziehen können. In diesem Fall sollten Sie sich wehren oder die Verbraucherzentrale einschalten. Sollte das Inkassounternehmen Ihnen drohen oder Sie belästigen sollten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Diese Maßnahmen eines Inkassobüros sind illegal.