Wie Sie mit unerlaubten Fragen im Vorstellungsgespräch umgehen

Immer wieder werden Bewerbern im Vorstellungsgespräch unerlaubte Fragen gestellt. Zum Beispiel wird eine jüngere Frau zu ihrer Familienplanung befragt oder es erfolgt gleich die direkte Frage, ob sie schwanger sei. Wie reagieren Sie am besten darauf? Welche Gesprächssituation sollten Sie besser vermeiden und wie sieht die rechtliche Situation in diesem Zusammenhang aus?

Häufig werden Ihnen im Vorstellungsgespräch Fragen gestellt, die eigentlich nicht gestellt werden dürfen. Nicht immer ist es Unkenntnis des Fragers, die zu diesen Fragen führt. Teilweise erfolgen diese Fragen aus akutem Interesse – zum Beispiel die Frage, ob Sie schwanger seien. Oder Ihr Gesprächspartner möchte testen, wie Sie mit dieser unerwarteten Situation umgehen. Bleiben Sie souverän oder verlieren Sie die Nerven? Im Folgenden zeige ich Ihnen mögliche Reaktionen auf unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch auf und ihre eventuellen Konsequenzen.

Bleiben Sie möglichst locker und souverän

Besser, Sie erstarren nicht vor Schreck, sondern bleiben möglichst locker. Betrachten Sie die Situation am besten als Psychospielchen, was sie ja auch ist. Ich bin der Meinung, dass es nicht vorteilhaft ist, Ihren Gesprächspartner darauf hinzuweisen, dass die gerade gestellte Frage nicht erlaubt ist, was konkret heißt, das die Frage zwar gestellt werden darf, Sie aber nicht auf diese antworten müssen. Den Gesprächspartner darauf hinzuweisen, dass es sich um eine unerlaubte Frage handelt, würde die Harmonie der Gesprächssituation nachteilig beeinflussen.

Am besten bleiben Sie souverän und beantworten die Frage so, dass Ihre Antwort Ihrer Zielerreichung dient, nämlich die ausgeschriebene Stelle zu bekommen. Das beinhaltet, dass Sie auch die Unwahrheit sagen dürfen.
Auf den Punkt gebracht: Wenn Ihnen eine unerlaubte Frage gestellt wird, dürfen Sie mit einer Notlüge antworten, ohne dass dies Ihren späteren Arbeitsvertrag gefährdet bzw. Ihr Arbeitsvertrag später wegen
arglistiger Täuschung angefochten werden kann.  Dies ist rechtlich eindeutig abgesichert.

Drei Bereiche, zu denen oft unzulässige Fragen gestellt werden:

Fragen, die die Familienplanung betreffen:

  • Sind Sie schwanger?
  • Was macht Ihre Familienplanung?
  • Wollen Sie noch mehr Kinder bekommen?

Fragen zu Ihrer Person:

  • Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft?
  • Gehören Sie einer politischen Partei an?
  • Welcher Glaubensrichtung gehören Sie an?
  • Sind Sie vorbestraft?
  • Haben Sie Schulden?

Fragen zur Gesundheit:

  • Leiden Sie an Krankheiten?
  • Hatten Sie schon mal einen Unfall?
  • Wann waren Sie das letzte Mal beim Arzt?
  • Haben Sie Allergien?

Ausnahmen, wann eine unerlaubte Frage doch legitim sein kann

Nicht alle diese Fragen sind immer und stets unerlaubte Fragen. Es gibt Situationen, da kann die eine oder andere Frage erlaubt sein. Zum Beispiel muss der potenzielle neue Kassierer einer Bankfiliale sich die Frage gefallen lassen, ob er Schulden habe. Oder wenn Sie mit Lebensmitteln arbeiten, müssen Sie sich Fragen zu Ihrer Gesundheit gefallen lassen.

Sonst ist bezüglich der Gesundheit nur eine Frage erlaubt und zwar die, ob Sie an einer Krankheit leiden, die die Berufsausübung im neuen Job behindert, einschränkt oder unmöglich macht. Alle anderen Fragen sind tabu.

Strategien zum Umgang mit unerlaubten Fragen

  1. Sie weisen Ihren Gesprächspartner ruhig und souverän darauf hin, dass er gerade eine Frage gestellt hat, die Sie nicht zu beantworten brauchen.
  2. Sie antworten mit einer Notlüge, um Ihr Ziel, den Arbeitsplatz zu bekommen, zu erreichen.
  3. Sie beantworten die Fragen möglichst offen und ehrlich, solange Sie sich mit einer potenziellen Antwort nicht schaden.

Haben Sie noch eine Frage? Dann schreiben Sie mir diese doch in einem Kommentar.

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