Wie Sie mit Lücken im Lebenslauf umgehen

Wie sollten Bewerber mit Lücken im Lebenslauf umgehen? Ein Studium abgebrochen, ein halbes Jahr um die Welt gereist oder ein Jahr arbeitslos: Viele Lebensläufe sind nicht perfekt. Doch bei Personalern kommt Mut zur Wahrheit meist besser an als fantasievolle Ausreden. Und Lügen sollte man schon gar nicht, denn im Vorstellungsgespräch kommt meist die Wahrheit ans Licht.

Ein Lebenslauf muss lückenlos sein. Deshalb werden Personalverantwortliche leicht stutzig, wenn die Lücken größer als zwei bis drei Monate sind. Deshalb sollte man Unliebsames im Lebenslauf nicht einfach weglassen.

Zudem ist es bei Bewerbern mit Lücken im Lebenslauf beliebt, nur die Jahreszahlen bei den Zeitangaben zu nennen und die Monate einfach wegzulassen. Doch treten Lücken in diesem Falle dann zu Tage, wenn man zum Beispiel Arbeitszeugnisse genauer betrachtet und daraus hervorgeht, dass das Arbeitsverhältnis beispielsweise im August beendet wurde. Bis zum Ende des Jahres bleibt dann eine Lücke von vier Monaten, die der Bewerber erklären muss. Deshalb sollten Bewerber besser Mut zur Wahrheit haben.

Reisen durch Praktika aufwerten

Wer beispielsweise ein ganzes Jahr mit dem Rucksack durch die Welt reist, kann diese Reise durch ein Praktikum unterwegs oder einen Freiwilligendienst aufwerten. Außerdem kann man im Lebenslauf herausstellen, dass man bei einer solchen Reise neben Sprachkenntnissen auch gelernt hat, sich zu organisieren. Aber drei Monate Partyurlaub nach dem Abitur lässt sich nur dann glaubhaft als Sprachreise deklarieren, wenn zumindest ein Sprachzertifikat erworben wurde.

Bei Krankheiten ist eher Zurückhaltung angebracht

Wer durch schwerwiegende Erkrankungen größere Lücken im Lebenslauf hat, sollte damit eher zurückhaltend umgehen. Erwähnen kann man problemlos, wenn man beispielsweise durch einen Unfall bedingt längere Zeit krank war. Schwierig wird es mit psychischen Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen oder chronischen Krankheiten wie Rückenschmerzen. Die sollte man besser nicht erwähnen.

Stattdessen kann man zum Beispiel „vollständige Rehabilitation nach Unfall“ schreiben. Allerdings sind solche Notlügen im Vorstellungsgespräch nicht unproblematisch und können im schlimmsten Fall – bei Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung – rechtliche Konsequenzen haben.

Allgemeine Fragen zur Gesundheit sind nicht gestattet

Der Arbeitgeber darf sich nicht allgemein nach Ihrem Gesundheitszustand erkundigen. Er darf nur fragen, ob Sie an einer Erkrankung leiden, die Auswirkungen auf Ihre Arbeit hat. In diesem Fall müssten Sie beispielsweise einen Bandscheibenvorfall angeben, wenn Sie eine sitzende Tätigkeit erwartete und Sie aber nicht acht Stunden am Tag auf einem Stuhl sitzen könnten.

Dass Sie aber auch Diabetiker sind, ginge den Arbeitgeber in diesem Fall nichts an, da diese Erkrankung keine Auswirkungen auf die Arbeit im Büro hätte. In diesem Fall wäre die Frage nach der Gesundheit eine unerlaubte Frage, auf die mit richterlichem Segen mit einer Notlüge geantwortet werden dürfte.

Plausible Ausreden für Lücken im Lebenslauf vorbereiten

Bewerber sollten damit rechnen, dass sie spätestens im Vorstellungsgespräch auf Lücken und sonstige Makel im Lebenslauf, wie beispielsweise 16 Semester Studium, angesprochen werden. Daher sollten Sie sich vorher gute Argumente und plausible Erklärungen zurechtlegen. Eine solche Erklärung für ein überlanges Studium wäre zum Beispiel, dass man dieses als Werkstudent oder durch Kellnern selbständig finanziert hat.

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