Welche Handlungsoptionen haben Sie nach einer Bewerbung?

Sie haben sich beworben und warten nun auf eine Nachricht Ihres potenziellen Arbeitgebers. Wie lange sollten Sie abwarten, bevor Sie die Initiative ergreifen? Welche Handlungsoptionen gibt es? Was tun bei einer Absage? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen.

Sie haben sich schriftlich oder online beworben und es ist bisher nichts passiert. Keine Reaktion von Seiten des Arbeitgebers. Was sollen, was können Sie tun? Was können Sie erwarten? Wann sollten Sie handeln?

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung

In diesem Fall ist alles okay, denn der Arbeitgeber hat Ihnen den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigt und bittet Sie in der Regel noch um etwas Geduld, bis man im Unternehmen Zeit gefunden hat, alle Bewerbungen zu sichten und Entscheidungen darüber zu treffen, wer zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird und wer eine Absage erhält.

Sie hören nichts vom Unternehmen

Wenn Sie zwei bis maximal drei Wochen nichts von Ihrem potenziellen Arbeitgeber gehört haben, also keine Reaktion auf Ihre Bewerbung erfolgt ist, können und sollten Sie aktiv werden: Rufen Sie in der Personalabteilung an und erkundigen Sie sich höflich, ob man dort schon Zeit gefunden hat, sich Ihre Bewerbung anzuschauen.

Wenn nicht, fragen Sie nach, bis wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. So haben Sie einen Termin und Sie können wieder reagieren, wenn dieser nicht eingehalten wird. Wenn man in der Personalabteilung Ihre Bewerbung bereits gesichtet hat, wird man Ihnen sicherlich den konkreten Stand der Bearbeitung mitteilen können.

Sie erhalten eine Absage

Absagen sind immer frustrierend, gehören aber in einer Bewerbungsphase zu den alltäglichen Erfahrungen. Kein Bewerber wird überall eingeladen. Jeder erhält mehr oder weniger viele Absagen. Aber wie können oder sollten Sie bei einer Absage reagieren? Die meisten Bewerber machen schlicht und ergreifend gar nichts und lassen damit Chancen außer Acht.

Sie können zum Beispiel im Falle einer Absage noch einen Brief ans Unternehmen schreiben, in dem Sie sich für die Mühe der Personalabteilung mit Ihrer Bewerbung noch einmal explizit bedanken und Sie können noch einmal untermauern, dass diese Stelle in diesem Unternehmen genau die Richtige für Sie gewesen wäre. Ja, dass Sie nach wie vor an einer Zusammenarbeit mit dem Unternehmen interessiert sind.

Chancen eines solchen Nachfassbriefes

Zugegeben, die Chance ist nicht groß, aber sie besteht: Vielleicht übersteht derjenige, der die Stelle bekommen hat, nicht die Probezeit. Das kommt öfter vor, als Sie denken. In diesem Fall muss die Stelle neu besetzt werden und in diesem Moment erinnert man sich vielleicht an Ihren Nachfassbrief, Ihre Hartnäckigkeit und Ausdauer. Und dann kommen Sie möglicherweise zum Zuge.

Also, ab wann schreiben Sie im Falle einer Absage Nachfassbriefe?

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